Vernehmlassung

Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)

Die SVP kann der geplanten Revision zustimmen, fordert jedoch weitergehende Verschärfungen. Insbesondere die Massnahmen zur Bekämpfung des unberechtigten
oder missbräuchlichen Bezugs von…

Vernehmlassungsantwort der SCHWEIZERISCHEN VOLKSPARTEI (SVP)

Die SVP kann der geplanten Revision zustimmen, fordert jedoch weitergehende Verschärfungen. Insbesondere die Massnahmen zur Bekämpfung des unberechtigten
oder missbräuchlichen Bezugs von Sozialleistungen durch EU/EFTA-Staatsangehörige sind zwar im Sinne der SVP, gehen jedoch noch zu wenig weit. Die Schaffung zweiter separater Kontingente wird von der SVP ebenfalls nicht bekämpft. Dies geht jedoch klar mit der Bedingung einher, dass diese Trennung nicht für eine Kontingentserhöhung missbraucht wird.

Die SVP hat Verständnis für die Schaffung zweiter separater Kontingente für Kurz- und Aufenthalter aus Drittstaaten einerseits und für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA andererseits. Dies macht insbesondere aufgrund der geteilten Zuständigkeiten dieser beiden Bewilligungskategorien zwischen Kantonen und Bund Sinn. Dabei besteht die SVP jedoch darauf, dass diese Trennung besonders bei den Dienstleistungserbringern aus der EU/EFTA nicht zum Anlass für eine Kontingentserhöhung genutzt wird.

Die Änderung des Art. 82 VZAE ist ebenfalls zu begrüssen. Es ist höchste Zeit, dass die Ausländerbehörden transparent über den Bezug von Sozialleistungen der Ausländer informiert werden.

Um eine einheitliche und konsequente Praxis zu schaffen, fordert die SVP jedoch den Verzicht der Einschränkung „Sofern kein Privatinteresse dagegen spricht“ in Art. 82 Abs. 6.
Darüber hinaus sollen auch die Zusätze „Die Meldung erfolgt nicht, wenn die betroffene Person eine Niederlassungsbewilligung besitzt.“ sowie „Im Fall a) erfolgt die Übermittlung nur, wenn die Arbeitslosigkeit in den ersten zwölf Monaten des Aufenthalts eingetreten ist.“ gestrichen werden. Es ist wichtig, dass die Ausländerbehörden über alle Bezüge informiert sind, nur so können sie sich ein Bild über das Arbeitsverhältnis und die soziale Lage eines Ausländers machen. Warum eine solche Regelung einmal mehr mit Ausnahmeregelungen und Privatinteressen verwässert werden soll, ist für die SVP unverständlich. Wir fordern daher eine Anpassung des Artikels mit obengenannten Streichungen.

 
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