Vernehmlassung

Revision der Zivilstandsverordnung und der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

Anfang 2025 wird das neue elektronische Personenstandsregister Infostar New Generation (Infostar NG) seinen Betrieb aufnehmen. Die Vernehmlassungsvorlage will nun einerseits das Verfahren für die Einführung des neuen, erweiterten Zeichensatzes im Schweizer Personenstandsregister Infostar regeln.

Die Erweiterung des Zeichensatzes wird es möglich machen, dass zahlreiche Personen mit einem ausländischen Namen, deren Name bislang «nicht korrekt» erfasst werden konnte, die Schreibweise ihres Namens im Register anpassen können. Anderseits will die Vorlage die Frage zur Diskussion stellen, ob die Funktion des Zivilstandsbeamten weiterhin nur von Schweizer Bürgern ausgeübt werden soll – oder ob hier eine Öffnung angezeigt ist.

Die SVP lehnt den vorgesehenen Anspruch auf rückwirkende Anpassung des Namens mittels persönlicher Erklärung ab. Abgestützt auf irgendeine Studie zulasten des Gemeinwesens aufwandsbezogene Kostenfolgen mittels Scheinprobleme zu begründen, ist unhaltbar. Ganz generell lehnt die SVP die Darstellung «einer Vielzahl von Sonderzeichen» ab, welche bisher nicht möglich war (Türkisch, Kurdisch usw.), da diese weder Bestandteil einer hiesigen Landessprache noch Teil der massgebenden Sprachkultur sind. Für das gegenseitige Verständnis und eine erfolgreiche Integration ist der bisherige Zeichensatz ISO 8859-15 nicht nur genügend, sondern notwendig. Weiter hält die SVP am Bürgerrechtserfordernis für Zivilstandsbeamte fest.

Die Ernennung von Personen aufgrund des «kulturellen Hintergrunds» und aufgrund «besonderer Sprachkenntnisse […welche…] von Nutzen sein können», läuft offensichtlich den Integrationsbemühungen zuwider. Ein Handlungsbedarf ist weder aus rechtlicher, staatspolitischer noch gesellschaftspolitischer Sicht erkenn- und nachvollziehbar.

Wir bitten Sie dringend, aus den aufgeführten Gründen von einer Revision abzusehen.

 
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