Die SVP unterstützt die Revision des Jagdgesetzes. Wiederholte Wolfsrisse zeigen, dass trotz extrem aufwändig und teurem Herdenschutz die Nutztiere dem Wolf zum Opfer fallen. Die Bewirtschaftung der Bauernbetriebe darf nicht durch den Wolf ver-unmöglicht werden. Landwirte und Älpler brauchen dringend wirksame Massnahmen, um weitere Verluste zu verhindern. Der Schutz der Nutztiere vor dem Wolf muss also auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten und gegenüber Problemwölfen aus Ru-deln wirksam gewährleistet sein.

Die SVP unterstützt deshalb die neuen Bestimmungen in Artikel 11 Absatz 5bis und Artikel 12 Absatz 2ter. Wer seine Herden fachgerecht schützt, muss sich auf rasches behördliches Handeln bei Problemwölfen verlassen können. Die neuen Abschussmöglichkeiten müssen deshalb mit einfachen und praxistauglichen Bewilligungsverfahren umgesetzt werden. Wir fordern eine Nulltoleranz bei Rissen in geschützten Herden sowie bei Wölfen die sich im Siedlungsgebiet oder auf dem Hofareal aufhalten.
Zudem beantragt die SVP, die Regulierung von Steinböcken in eidgenössischen Jagdbanngebieten zu ermöglichen. Seit der Aufhebung der Steinbockverordnung besteht hier eine gesetzliche Lücke: Artikel 7a des Jagdgesetzes sieht die Regulierung von Steinbockbeständen grundsätzlich vor. Die Ausnahme vom Jagdverbot in Jagdbanngebieten nach Artikel 11 Absatz 5 gilt jedoch nur für jagdbare Tiere. Der Steinbock ist weiterhin eine geschützte Art und fällt deshalb nicht darunter. Damit kann eine grundsätzlich zulässige Bestandesregulierung in diesen Gebieten nicht oder nur ungenügend umgesetzt werden, selbst wenn sie zur Verhütung übermässiger Wildschäden notwendig ist. Diese Lücke ist zu schliessen.