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Energie
Vernehmlassung

Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023)

Ziel der Vorlage sei es mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen, indem zusammengefasst das bestehende «Förderungsinstrumentarium» länger angewendet und punktuell weiterentwickelt wird. Vergessen gegangen ist offenbar das eindeutige Versprechen in den Unterlagen zur Volksabstimmung über die Energiestrategie im Mai 2017, dass das Energiegesetz nicht zu einer ewigen Subventionswirtschaft führen soll und deshalb die Massnahmen zu befristen seien. Es sollte sichergestellt werden, dass die Subventionen auslaufen werden und die Kosten somit begrenzt sind. Die vorliegende Revision will nun aber offensichtlich das Prinzip der Dauersubventionierung verankern. Damit wurde das Volk mit der Energiestrategie 2050 getäuscht. Die Vorlage zeigt klar, dass die Gewährleistung der Versorgungssicherheit, insbesondere im Winterhalbjahr, kaum ohne Weiterführung von Investitionsbeihilfen möglich sein wird.

Die SVP lehnt die Vorlage ab, denn es kann nicht angehen, dass entgegen der mit der Energiestrategie 2050 beschlossenen Sunset Klausel nun mit Dauersubventionen weiterhin neue erneuerbare Investitionen (Wind, Sonne, Biogas) gefördert werden, ohne dass diese einen Beitrag an die Versorgungssicherheit, insbesondere im Winterhalbjahr, liefern. Wenn aufgrund der Marktlage die Versorgungssicherheit nicht ohne staatliche Mittel gewährleistet werden kann, sind diese konsequent auf das Versorgungsziel auszurichten. Dazu reichen insbesondere die für die Grosswasserkraft vorgesehenen Instrumente nicht aus, dass diese die notwendigen Erhaltungs- und Ausbaumassnahmen und Investitionen in zusätzliche Speicherkapazitäten trifft.    Aus Sicht der SVP braucht es eine neue, tragfähige Marktordnung, bei der die neuen Erneuerbaren von sich aus rentabel sind, statt Weiterführung der Subventionierungsstrategie.

Aus Sicht der SVP ist die Versorgungssicherheit der Bevölkerung und der Wirtschaft vorrangig. In diesem Lichte sind effiziente Märkte für die langfristige Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie wirtschaftliche Speicherreserven zentral. Der Vorlage mangelt es offensichtlich an Anreizen für Investitionen in bestehende und neue Produktionsanlagen mit dem Augenmerk auf die Winterhalbjahrproduktion. Ohnehin taugt das beabsichtigte, dauerhafte Subventionierungssystem für die neuen Erneuerbaren zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in allen Jahreszeiten nicht.

Die Notwendigkeit, günstige Rahmenbedingungen für Investitionen zu schaffen, ist auch im Lichte der absehbaren, vollständigen Marktöffnung zu sehen. Sie sind so auszugestalten, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird und die Versorgungssicherheit langfristig gewährleistet bleibt. Die gegenwärtigen und – vorliegend – absehbaren Rahmenbedingungen setzen dagegen nicht ausreichend Anreize für den Bau zusätzlicher Produktionskapazitäten im Inland. Das ist verheerend, fliessen so doch gewichtige Investitionen in jene Länder, wo die Politik bereits ein förderliches Investitionsklima geschaffen hat.

In diesem Lichte muss scharf kritisiert werden, dass durch den Paradigmenwechsel in der Energiepolitik zwar ständig von „Markt“ gesprochen wird, wir de facto aber eine volle Staatskontrolle haben. Der Staat befiehlt, in welche Technologien investiert werden soll, bestimmt die dafür nötigen Instrumente und Kosten der Umverteilung und entscheidet über Vergütungen für die entsprechenden Projekte. Trotz den Eingriffen werden nicht nur die politisch verordneten Ziele verfehlt, sondern übergeordnete Güter wie die Versorgungssicherheit langfristig geopfert. Dieser marktfremde Zustand soll nun mit der Vernehmlassungsvorlage in angepasster Art und Weise zementiert werden.

Weiter beweist das der Vorlage zugrundliegende Eingeständnis, die gesetzen Ziele nur mit zusätzlichen Mitteln in noch unbekannter Höhe erreichen zu können, die zentrale Bedeutung des bestehenden Kraftwerksparks für die sichere Versorgung der Schweiz. Aus Sicht der SVP kann es deshalb nicht sein, dass die Bestandeserneuerung von erneuerbaren Anlagen gegenüber den Neuinvestitionen diskriminiert wird. Beispielsweise sind Erneuerungsinvestitionen bei Wasserkraftwerken regelmässig nicht nur wirtschaftlicher, sondern darüber hinaus gegenüber einer Neuinvestition auch realistischer.

Schliesslich lehnt die SVP die Anpassung der Energieetikette ab. Die Ausdehnung der Bestimmungen betreffend die Kundeninformationen über die Emissionen von serienmässig hergestellten Fahrzeugen sowie für deren serienmässig hergestellte Bestandteile erzeugen nur noch mehr unnötige Bürokratie. Ein eigens für die Schweiz entwickeltes System schafft nur Mehrkosten zulasten der Konsumenten und schafft keinerlei Mehrwert für die Energieeffizienz.

 
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