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Vernehmlassung

Rollende Landstrasse: Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und zum Bundesbeschluss des Zahlungsrahmens für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs

Die SVP Schweiz lehnt den vorliegenden Entwurf des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes sowie den Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen im Umfang von 100 Millionen Franken ab.

Aus Sicht der SVP ist der Absenkungspfad der alpenquerenden Transitfahrten des Schwerverkehrs mittels einer konsequenten Verlagerungspolitik bisher als erfolgreich zu beurteilen. Darüber hinaus ist die Verkehrsverlagerung nicht nur aus Gründen der Umwelt notwendig, sondern auch zur Entlastung unserer Nationalstrassen, deren Ausbau nur allzu lange verschleppt wurde. Nichtsdestotrotz war die finanzielle Unterstützung der Rollende Landstrasse (RoLa) stets nur als Anschub- respektiv Übergangsfinanzierung gedacht, bis sich das Angebot in einr Übergangsphase wettbewerbsfähig im Markt positionieren konnte. Darüber hinaus war die RoLa lediglich als Ergänzung zum unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) gedacht, welcher die Hauptlast der Verkehrsverlagerung trägt. Dennoch wurde die finanzielle Abgeltung durch den Bund immer wieder verlängert, was auch mit dem vorliegenden Entwurf ein erneutes Mal geschehen soll. Auch im aktuell vorliegenden Entwurf wird festgehalten, dass es sich dabei nur um eine Übergangsfinanzierung handeln würde, welche nun jedoch erst 2028 enden soll, weil 2028 die Marktbedingungen im alpenquerenden Schienengüterverkehr endlich so sein sollen, damit das Angebot wettbewerbsfähig sei. Eine Prognose, deren Realisierung immer wieder nach hinten verschoben wird, währenddem weiter Steuergelder fliessen.

Der vorliegende Entwurf erweckt den Eindruck, dass es lediglich darum geht, das finanzielle Risiko der Betreiberin zu minimieren, indem durch die künstlich erhöhte Auslastung die Abschreibungen für die Betreiberin tiefer ausfallen werden. Dieser Eindruck wird unter anderem dadurch erhärtet, dass scheinbar rein zufällig das Rollmaterial der Betreiberin das Ende ihrer Lebensdauer im Jahr 2028 erreichen wird, im selben Jahr also, indem der erneute Zahlungsrahmen auslaufen soll. Es findet somit eine Kostenverschiebung von der Betreiberin hin zur steuerzahlenden Bevölkerung statt. Dies, obwohl die Betreiberin bereits während der Covid-19-Pandemie von einem mit Steuermitteln finanzierten Hilfspaket profitieren konnte. Eine solche Kostenverschiebung lehnt die SVP entschieden ab.

Gleichzeitig bewirkt das subventionierte Angebot eine unerwünschte Lenkungswirkung, welche weit in den EU-Raum hineinreicht. Dadurch findet nicht nur eine Absicherung der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs statt, sondern es kommt zu einer Erhöhung des Güterverkehrs aus der EU durch die Schweiz, welcher ansonsten über Alternativrouten innerhalb der EU selbst erfolgen würde.

Sollte der Bundesrat dennoch am vorliegenden Entwurf inklusive Zahlungsrahmen festhalten, so ist aus Sicht der SVP Art. 8 Abs. 4 E-GVVG, wonach der Bund sich über die finanzielle Unterstützung des Betriebs hinaus auch an den Liquidationskosten der Betreiberin bei Einstellung des Angebots beteiligt, ersatzlos zu streichen.

Aus den obengenannten Gründen lehnen wir die Vorlage ab.

 
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