Vernehmlassung

Teilrevision des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG)

Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nur bedingt zu-stimmen und weist sie an den Bundesrat zur Überarbeitung zurück.

Der Vorgang der Enteignung ist einer der stärksten Eingriffe des Staates in die verfassungsmässigen Eigentumsrechte eines jeden einzelnen. Umso wichtiger ist es, dass ein solches Vorgehen verhältnismässig ist und einem klaren, logischen und transparenten Prozess folgt, bei welchem am Schluss die Rechte der Betroffenen fair ausgeglichen werden können.

Die im Entwurf vorgeschlagenen Anpassungen der Verfahren berücksichtigen diese Vorgabe aus unserer Sicht angemessen und werden im Endeffekt zu mehr Rechts- und Planungssicherheit bei allen Beteiligten führen.

Schätzungskommissionen
Das Festhalten am bisherigen System mit den 13 Schätzungskreisen wird ebenfalls unterstützt. Es macht wenig Sinn, etwas komplett zu ändern, wenn es in der Praxis bislang grundsätzlich funktioniert hat. Hinter den Vorschlag, die Mitglieder der Eidgenössischen Schätzungskommissionen (ESchK) im Sinne eines besseren Vollzugs hauptamtlich anzustellen, setzen wir jedoch ein grosses Fragezeichen. Die damit einhergehende Professionalisierung bedingt ein sehr flexibles Anstellungsverhältnis im Hauptberuf, was in der Praxis wohl eher selten vorkommt. Zudem würde eine solche Lösung einmal mehr zu einem Ausbau der Verwaltung führen.

In diesem Sinne sind alternative Möglichkeiten diesbezüglich mindestens zu prüfen, was leider im erläuternden Bericht nicht vorgenommen wurde.

Klar abgelehnt wird hingegen die vorgeschlagene Wahl der Mitglieder der ESchK durch das Bundesverwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht wäre damit nicht nur Aufsichts- und Rechts- sondern gleichzeitig auch noch Wahlbehörde und führt damit eine Mehrfachfunktion aus. Damit würde die Gewaltentrennung ausgehebelt und der Föderalismus unseres Landes in Mitleidenschaft gezogen.  Aufgrund dessen fordern wir, dass die Ernennung der Mitglieder durch den  Bundesrat und die Kantone zu erfolgen hat.

Entschädigung
Die Anpassung des Entschädigungssystems (Ablösung des Sportelsystems) wird im Grundsatz zwar unterstützt, jedoch vermag die vorgeschlagene Lösung mit der Kostendeckung über Gebühren nicht zu befriedigen, da die ESchK damit weiterhin abhängig von den Enteignern und den Behörden bleiben würde. Die Installation eines Finanzierungssystems analog der bestehenden Gerichte wäre diesbezüglich eine Möglichkeit, die zumindest geprüft werden sollte.

Verworfene Revisionsanliegen
Das vom Bundesrat empfohlene Vorgehen, die Motion 08.3240 abzuschreiben, wird von der SVP unterstützt. Die geforderte Neuregelung der Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche wegen übermässiger Fluglärmimmissionen ist nicht praktikabel und führt im Endeffekt, auch aus Sicht der zuständigen Kommissionen des Parlaments, zu keiner besseren Lösung als der bisherige Status Quo.

Nicht einverstanden sind wir dagegen mit dem kompletten Verzicht auf die vom Parlament beschlossene Motion 13.3196, welche eine marktkonforme Entschädigung bei der Enteignung von Kulturland verlangt. Zwar sind die im Gutachten aufgeworfenen Einwände betreffend Verfassungsmässigkeit und die Gefahr, dass bei einer marktwirtschaftlichen Entschädigung dieses Bodens noch mehr Kulturland verloren gehen könnte nachvollziehbar, dürfen aber nicht als Grund dienen, überhaupt keinen Vorschlag in diesem Zusammenhang zu machen. Hier wäre, auch im Sinne des Respekts vor dem positiven parlamentarischen Entscheid, zumindest ein möglicher Umsetzungsvorschlag der Verwaltung zum Anliegen das Mindeste gewesen.

 
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