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Umwelt
Vernehmlassung

Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange

Am 29. November 2020 ist die Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“ (KVI) eindeutig am Ständemehr gescheitert – nur 8.5 Kantone hatten zugestimmt. Jedoch hat das Parlament am 19. Juni 2020 im Rahmen der Aktienrechtsrevision einen indirekten Gegenvorschlag zur KVI beschlossen. Am 18. August 2021 hat der Bundesrat sodann entschieden, mittels einer Vollzugsverordnung diese Berichterstattungspflichten bezüglich Klimabelange im OR zu präzisieren und anhand der Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures umzusetzen.

Die SVP lehnt die vorliegende Verordnung kategorisch ab. Diese ist zur Überarbeitung dem Eidgenössischen Finanzdepartement, «in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt» und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (vgl. S. 4 Bericht), zurückzuweisen. Die zugrundliegende, nun ausgeschriebene Motivation, das Klima über das Gesellschaftsrecht zu retten, statt primär verstärkt Konfliktmineralien und Kinderarbeit zu bekämpfen, mündet tel quel in die dynamische Übernahme einer EU-Richtlinie – statt sich auf das wesentliche Minimum zu beschränken. 

Der Vollzug von Art. 964a-964c OR, d. h. die Umsetzung der «Umweltbelange im Rahmen der nichtfinanziellen Belange», hat sich mit Blick auf die gescheiterte Volksinitiative (KVI) auf das allernotwendigste Minimum zu beschränken. Es braucht deshalb eine Schweizer Lösung und keine wesentliche – und absehbare dynamische – Übernahme einer sich selbst in Revision befindenden EU-Richtlinie 2014/95. Wie der Bericht selbst ausführt, wird auf Vorschlag der EU-Kommission vom 21. April 2021 hin die Berichterstattungspflicht erweitert. Dem allfälligen Inhalt einer solchen Erweiterung haben weder das Volk noch das Parlament im Jahr 2020 zugestimmt.

Die Vollzugsverordnung ist denn auch nicht sachgerecht. Sie will unverhohlen die «Präzisierung bezüglich Klimabelange» gemäss Pariser Klimaabkommen «Rechnung tragen» und so über das Gesellschaftsrecht im Endziel wortwörtlich «Netto-Null» und die Halbierung der Treibhausgasemissionen ggü. 1990 bis 2030 realisieren, indem diese neuen «Klimainformationen» als Basis für das Angebot von zukünftigen Finanzdienstleistungen (sic!) dienen soll. Das geharnischte, faktische Hauptmotiv des indirekten Gegenvorschlags war ganz offensichtlich die Verwirklichung einer ökoreligiösen Klimapolitik. Um diese dreht sich denn auch die gesamte Ausgangslage des erläuternden Berichts! Das diesbezüglich zwischenzeitlich auch das unhaltbare CO2-Gesetz am Volk gescheitert ist, wird mit Verweis auf das Pariser Abkommen salopp ausgeblendet.

Im Ergebnis ist diese Verordnung, als Teil einer umfassenden und übergreifenden Kampagne, die totale Missachtung des übergeordneten Volkswillens und somit auf das schärfste zu verurteilen. Der Begriff des «Greenwashing», welcher im Bericht ebenfalls Eingang findet, sollte eigentlich durch diese unhaltbare Vorgehensweise der Durchsetzung einer illegitimen Umweltpolitik besetzt sein. Es zeigt sich immer mehr der die Direkte Demokratie aushöhlende Missbrauch des Instruments des indirekten Gegenvorschlages durch links-grüne Kräfte, unter massgebender Beihilfe der Neo-Freisinnigen und der angeblichen Bürgerlichen sowie heute wertbefreiten Mitte. In Anbetracht des grassierenden, politischen Missbrauchs ist die Frage angebracht, ob nicht die zukünftige Einschränkung der parlamentarischen Möglichkeiten auf direkte Gegenvorschläge angezeigt ist, über welche die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch abstimmen können.

Der guten Ordnung halber halten wir mit Blick auf die Klimapolitik als Kern der Vorlage folgendes fest: Leider lässt sich dem Bericht nicht entnehmen, dass trotz der Masseneinwanderung und der zunehmenden Wohnfläche die Treibhausgasemissionen der Schweiz zwischen 1990 und 2019 insgesamt um rund 14 Prozent und pro Kopf von jährlich 8,1 auf 5,4 Tonnen zurückgegangen sind.

Die eindrückliche Treibhausgasreduktion der Schweizerinnen und Schweizer und somit die Zielerreichung 2030 wird aber faktisch durch die Masseneinwanderung wieder zunichte gemacht. Dass die Zuwanderung in der Umwelt- und Energiepolitik unberücksichtigt bleibt, ist deshalb aus Sicht der SVP unhaltbar angesichts der Tatsache, dass die Bevölkerung in der Schweiz von 6.7 Millionen Menschen im Jahr 1990 bis 2030 wegen der Personenfreizügigkeit auf 10 Millionen Einwohner steigen wird.

Wir empfehlen dem Eidgenössischen Finanzdepartement, «in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Umwelt» und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, die Eindämmung der Masseneinwanderung zur Begünstigung Ihrer Zielerreichung in privilegierter Art und Weise zu berücksichtigen.

 
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