Vernehmlassung

Vernehmlassungsantwort der SVP zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2022

Die vorliegende Vernehmlassung beinhaltet Änderungen in vier Verordnungen aus dem Bereich Umwelt. Sie umfasst insbesondere die Digitalisierung der Abläufe zum Verkehr mit Sonderabfällen, neue Bestimmungen für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel sowie um Vereinfachungen im Vollzug der Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen.

Die Partei wird sich anlässlich der Kommissionsarbeiten vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen.

Zur Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV)

Die ChemRRV regelt in 36 Anhängen den Umgang mit bestimmten Stoffen, Zubereitungen und Gegenständen und insbesondere Beschränkungen und Verbote für deren Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung. Infolge der Dynamik des EU-Chemikalienrechts ergebe sich ein stetiger Anpassungsbedarf der ChemRRV.

Aus Sicht der SVP stellt sich nun die Frage, ob aufgrund der intensiven, dynamischen Übernahme des EU-Chemikalienrechts weniger Amtsstellen in den Bundesämtern für die Entwicklung, Prüfung und Rechtssetzung des Umweltrechts genügen würden. Entsprechende Sparmassnahmen sind unbedingt zu prüfen.

Weiter stellen wir fest, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) massiv eingeschränkt werden soll. Dass im Grundsatz die Gesundheit der Bevölkerung und die Gewässer zu schützen sind, ist unbestritten. Gewisse Massnahmen scheinen mit Blick auf andere Chemikalien hingegen völlig willkürlich (Bspw. Algenschutzmittel für Schwimmbäder, Chlortabletten für Privatschwimmbäder oder Autoscheibenreiniger) und mit Blick auf aktuelle Umweltdebatten und Medienberichte als rein politisch motivierter Populismus.

Zur Abfallverordnung (VVEA)

Der strategische Ansatz der VVEA ist die Betrachtung der Abfälle als Rohstoffquelle und damit auch als Rohstoffe in einem qualitativ hochstehenden Kreislauf. Gleichzeitig sollen aber Schadstoffe ausgeschleust und möglichst zerstört werden.

Aus Sicht der SVP bewirken gewisse vorgeschlagene Änderungen klare Fehlanreize. Für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft müssen Abfälle in erster Linie vermieden oder stofflich bzw. stofflich-thermisch verwertet werden. Wird die Deponierung bzw. Abfallverbrennung in einer Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) durch implizite Grenzwerterhöhungen attraktiver, ist dies sicher nicht im Sinne der Kreislaufwirtschaft.

Zur Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV)

Die vom Parlament verabschiedete Motion Wobmann 15.3733 mit dem Titel «Streichung der VOC-Abgabe» wurde im NR dahingehend abgeändert, dass der Vollzug der VOCV administrativ zu vereinfachen und gleichzeitig das Schutzniveau zu wahren ist.

Mit der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage wurden nun immerhin 6 Massnahmen zur Vereinfachung des Vollzugs festgelegt. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Trotzdem hält die SVP an ihrer grundsätzlichen Forderung fest, die seit dem Jahr 2000 erhobene Lenkungsabgabe auf VOC zu streichen. Aus Sicht der SVP ist die Belastung der Wirtschaft insbesondere jetzt während der Coronakrise zu reduzieren. Zudem genügen die in der Luftreinhalte-Verordnung festgelegten Emissionsgrenzwerte, um massgebende Reduktionen in diesem Bereich (weiter) zu entwickeln.

 
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