Vorentwurf zur Änderung des KVAG i.S. 21.453 «Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten»

Die SVP begrüsst die vorgesehene Mässigungspflicht zugunsten der Prämien- und Steuerzahler hinsichtlich grotesker Auswüchse bei den leitenden Organen von einzelnen Krankenversicherungen. In einem zweiten Schritt fordern wir jedoch auch eine Deckelung von Entschädigungen aller Leistungserbringer, welche gestützt auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Solange im Gesundheitswesen eine hohe Regulierung greift und öffentliche Aufgaben vollzogen werden, müssen die Einnahmen aller Akteure dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit standhalten. Schliesslich sprechen wir uns für ein Bonus-Malus-System aus, wonach Ärzte mit nicht begründbaren überdurchschnittlich hohen Kosten pro Patient Abstriche in der Vergütung zu gewärtigen haben.

Die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit unterbreitet eine Vorlage, welche die Entschädigungen der Mitglieder der leitenden Organe der KVG-Versicherer beim Maximalbetrag der höchsten Lohnklasse für Bundespersonal deckelt. Dieser liegt gemäss Lohntabelle ab 1. Januar 2025 bei CHF 405’251 brutto. Nicht davon betroffen sind die Tätigkeiten für die privatrechtlichen Krankenzusatzversicherungen (VVG), bei welchen die Wirtschaftsfreiheit weiterhin zum Tragen kommen soll.

Die Obergrenze für die Entschädigungen werden an die Teuerung angepasst und es werden sowohl der Versichertenbestand als auch die durchschnittlichen Gesamtkosten pro versicherte Person berücksichtigt; die entsprechende Kompetenz wird an den Bundesrat delegiert. Bei verschiedenen Rechtsträgern innerhalb einer Versicherergruppe gelten die Höchstentschädigungen für die gesamte Gruppe. Mit einer Koppelung an das Prämienniveau sollten ursprünglich Anreize geschaffen werden, die Prämien so weit als möglich zu senken. Da sich jedoch die Zusammensetzung des Versichertenkollektivs stark unterscheiden und die Versicherer nur beschränkte Einflussmöglichkeiten darauf haben, wurde dieses Kriterium wieder fallengelassen.

Zur Sicherstellung der Maximalentschädigungen soll die Transparenz erhöht werden. So sollen die Krankenkassen verpflichtet werden, die Entschädigungen mit sämtlichen Vergütungskomponenten (wie Arbeitgeberbeiträge an die überobligatorische berufliche Vorsorge sowie Nebenleistungen wie Boni etc.) und den Beschäftigungsgrad aller Mitglieder der leitenden Organe unter Nennung deren Namen zu veröffentlichen. Aktuell sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, den Gesamtbetrag der Entschädigungen für ihre Geschäftsleitung als auch den Verwaltungsrat auszuweisen.

Eine Verletzung dieser Vorschriften kann dazu führen, dass das BAG als Aufsichtsbehörde je nach Schwere und Häufigkeit des Verstosses dem Verwaltungsorgan die Zuständigkeit für die Festlegung der Gehälter entzieht, den KVG-Versicherer zur Rückerstattung der Differenz verpflichtet oder das betreffende Mitglied des Leitungsorgans abberufen wird. Strafrechtliche Sanktionen sind hingegen nicht vorgesehen.

Position der SVP

Die obligatorische Krankenversicherung (OKP) ist ein stark regulierter Bereich mit Versicherungs- und Beitragspflicht. Es kann deshalb klar nicht von einem freien Markt, von Vertragsfreiheit und freiem Wettbewerb gesprochen werden.

Die Entschädigungen für gewisse Mitglieder von leitenden Organen der Krankenkassen übersteigen teilweise diejenigen von Bundesräten. Aufgrund der Tatsache, dass die Prämien stetig steigen und die dadurch Kantone gezwungen werden immer mehr Steuergelder in die Prämienverbilligung bis weit in den Mittelstand zu pumpen, sind solch horrende Vergütungen nicht mehr vertretbar.

Die neuen Vorschriften zur transparenten Offenlegung der Gehälter stärkt die Glaubwürdigkeit der Krankenversicherung und ermöglicht eine wirksamere Kontrolle, was die Legitimität erhöht.

Die Koppelung der Maximalentschädigung an die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Versicherten schafft Anreize zu effizientem und kostensenkendem Wirtschaften.

Das KVG basiert auf dem Grundsatz der Solidarität, weshalb ein verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen selbstverständlich sein sollte. Es ist folglich nur angemessen, wenn die Finanzierung dieser Leistungen ebenfalls transparent erfolgt und einer öffentlichen Kontrolle unterliegt. Indem die eigene Entschädigung nicht mehr als sakrosankt, sondern auch ein Zusammenhang mit den Ergebnissen erlebt wird, wird der Masslosigkeit bei der öffentlichen Gesundheit entgegengewirkt und der Leistungsgerechtigkeit Nachachtung verschafft.

Immer mit dem Ziel der Begrenzung der Krankheitskosten und Dämpfung der Prämienlast sind in einem zweiten Schritt auch die weiteren Akteure im Gesundheitswesen, welche nach KVG abrechnen, in die Pflicht zu nehmen. Die Entschädigungen der Leistungserbringer stellen einen zentralen Kostenfaktor dar, welcher in den verschiedenen Tarifstrukturen abgebildet wird (TARMED/TARDOC, SwissDRG etc.) und folglich zu erhöhten Tarifforderungen führen, weshalb sie nicht unberücksichtigt bleiben können.

Sind Leistungserbringer erst einmal in der Schweiz zugelassen, können sie ungeniert über die OKP abrechnen und auf ein sicheres Einkommen zählen, was einer geschützten Werkstatt auf sehr hohem Niveau gleichkommt. Daran wird auch die erstrebenswerte Vertragslockerung im KVG-Bereich nicht viel ändern, da die Nachfrage nach medizinischen Leistungen ungebrochen hoch ist und laufend ansteigt. Zudem ist auch in diesem überwiesenen Vorstoss 23.4088 (Hegglin) vorgesehen, dass die Versorgungssicherheit und das heutige Leistungsniveau bestehen bleiben müssen. Aufgrund des stetigen Zuwachs der ständigen Wohnbevölkerung infolge Zuwanderung wird die Nachfrage nicht versiegen und dies bei steigenden Ansprüchen. Die Krankenkassen sehen sich mit einer massiven Mengenausweitung an Gesundheitsleistungen konfrontiert und dies obwohl die Zugewanderten zuvor keine Krankenkassenprämien einbezahlt haben. Für die Restfinanzierung kommen oftmals die Gemeinden auf, welche unter der finanziellen Last ächzen.

Damit die Bevölkerung weiterhin bereit ist, die Kosten der Krankenversicherung via Prämien und Steuern zu finanzieren, bedarf es – auch in Anbetracht des sozialen Friedens – der Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz. Eine Lohn- resp. Einkommensdeckelung für alle Leistungserbringer im obligatorischen und stark regulierten KVG-Bereich ist aus Gründen der Systemkohärenz, der Kostenkontrolle sowie sozialpolitischer Verantwortung geboten.

Bei den Aufsichtsmassnahmen hingegen ist die Vorlage zu zahnlos. Wir fordern bei Widerhandlungen je nach Anzahl und Schwere Verwarnungen sowie Vergütungsabschläge gesetzlich zu verankern.

Die SVP unterstützt die Vorlage, weil sie Transparenz, Kostenbewusstsein und Fairness im Gesundheitswesen fördert. Die Begrenzung der Entschädigungen für leitende Organe der Krankenkassen ist ein notwendiger, wenn auch noch nicht hinreichender Schritt, um die Interessen der Versicherten wahrzunehmen. Selbst wenn durch die reduzierten Entschädigungen keine erhebliche Senkung der Prämien zu erwarten ist, so unterstützt die SVP diese Stossrichtung aufgrund der steigenden Prämienlast, mit der die Bevölkerung konfrontiert ist. Es soll kein vertretbares Mittel ausgelassen werden, um die Gesamtkosten zu senken.

 
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