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Aussenpolitik
Vernehmlassung

Weiterführung des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas

Weil die SVP weitere Tributzahlungen an die EU unter den Stichworten „Kohäsion“ und „Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas“ ablehnt, kommt auch eine Weiterführung des vorliegenden Bundesgesetzes nicht in Frage.

Weil die SVP weitere Tributzahlungen an die EU unter den Stichworten „Kohäsion“ und „Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas“ ablehnt, kommt auch eine Weiterführung des vorliegenden Bundesgesetzes nicht in Frage. Das Bundesgesetz legitimiert weitere Zahlungen und impliziert, auch wenn der Bundesrat das Gegenteil behauptet, dass die Schweiz weiterhin Gelder für den sogenannten sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt der EU hinblättern wird. Wichtiger ist es hingegen die Verhandlungen mit der EU über eine institutionelle Einbindung abzubrechen, da die EU in diesem Rahmen auch eine aufdringliche und unanständige Institutionalisierung und Automatisierung der Kohäsionszahlungen der Schweiz an die EU fordert. Solch überzogene Ansprüche können nicht akzeptiert werden und das Hinnehmen dieser Forderungen wäre eines souveränen Staates unwürdig.

Seit 1989 hat die Schweiz bald 7 Milliarden Schweizer Franken im Rahmen der Übergangshilfe an die Staaten Osteuropas ausbezahlt. Einmal mehr soll ein zeitlich befristetes Anliegen schon zum x-ten Mal verlängert werden. Letztendlich stützen diese Zahlungen der Schweiz ein sozialistisches Umverteilungsprogramm auf Stufe EU und belassen die Staaten Osteuropas in Abhängigkeit. Ohne finanzielle Selbständigkeit gibt es aber keine Unabhängigkeit und Freiheit.

Zudem wurde immer wieder bemängelt, dass diese Hilfe ineffizient eingesetzt wird und in zentralistischen und lokalen Bürokratieapparaten versickert. Es ist auch gegenüber dem Steuerzahler nicht redlich, wenn weiterhin solch immense Summen im Ausland verschwinden. Das vorliegende Gesetz legt die Grundlage, dass das weiterhin geschehen kann.

Auf der anderen Seite fordert die EU im Rahmen der institutionellen Einbindung der Schweiz in die EU, dass die Kohäsionszahlungen institutionalisiert und automatisiert werden sollen. Damit würden diese Gelder endgültig zu unterwürfigen Tributzahlungen. Falls das vorliegende Gesetz trotzdem verlängert würde, muss damit eine solche Institutionalisierung und Automatisierung verunmöglicht werden.

Die SVP beantragt, dass dieses Gesetz anstatt wie geplant 2024 schon jetzt in die anderen bereits existierenden Entwicklungshilfegesetze integriert wird und keine spezifischen Gelder mehr an die Staaten Osteuropas fliessen.

 
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