Vernehmlassung

Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG)

Die SVP nimmt den dritten Wirksamkeitsbericht des Bundesrats zum
Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016-2019 zur Kenntnis. Die Wirkungsanalyse zeigt, dass gewisse der im Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) aufgeführten Ziele, wie die Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen, gar übererfüllt werden, während andere Ziele, wie die Stärkung der kantonalen Finanzautonomie, insbesondere bei den Geberkantonen zunehmend unter Druck kommen.

Insbesondere das Hauptziel (Mindestausstattungsziel von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts im Ressourcenausgleich) wurde bereits in der Zeit des zweiten Wirksamkeitsberichts (2012-2015) nicht nur weitgehend erreicht, sondern gar übertroffen. Für die Berichtsjahre 2016 bis 2018 lag sie gar noch höher als in der vorangegangenen Periode. Im Klartext bedeutet dies, dass weit mehr Geld umverteilt wird, als ursprünglich geplant war. Dieses Problem wird mit dem Kompromissvorschlag der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zumindest reduziert.

Weiter zeigt sich, dass insbesondere finanzschwache Kantone im bestehenden System nur schwache Anreize haben, die eigenen Steuereinnahmen mittels attraktiver (Steuer-)Politik zu steigern. Mit der Steuervorlage 17 sollen diese Fehlanreize zwar verringert werden, trotzdem gilt es, beim nächsten Wirksamkeitsbericht zu prüfen, wie dieses Problem weiter
verkleinert werden kann.

Damit die Solidarität zwischen Geber- und Nehmerkantone nicht unnötig strapaziert wird, sollen die finanziellen Mittel des Ressourcenausgleichs zielgerichteter eingesetzt werden, indem sie vor allem den tatsächlich schwachen Kantonen zu Gute kommen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll beim nächsten Wirksamkeitsbericht geprüft werden, ob anstelle der heute bestehenden progressiven Verteilkurve eine neue lineare Verteilgerade eine fairere Lösung garantiert.

Gesamtpaket der Konferenz der Kantonsregierungen
Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben für die Periode nach 2020 ein Gesamtpaket geschnürt, welches einen Systemwechsel vorschlägt. Das Kernelement des KdK-Vorschlags verlangt eine neu im Gesetz festgeschriebene Mindestausstattung an finanziellen Ressourcen für den ressourcenschwächsten Kanton von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Damit entfällt auch die alle vier Jahre über einen Bundesbeschluss nötige Festlegung des Satzes.

Angesichts der Tatsache, dass 21 Kantone dem Gesamtpaket der KdK im Vorfeld bereits zugestimmt haben, erachtet die SVP diesen Vorschlag als unterstützungswürdig, auch wenn damit die Mindestausstattung von 85 Prozent auf 86,5 Prozent angehoben wird. Weiter unterstützt die SVP die Optimierung des Finanzausgleichs gemäss Variante 1 des Bundesrats. Ebenfalls unterstützt wird die Fixierung des Bundesbeitrags an den Ressourcenausgleich auf dem verfassungsrechtlichen Maximum, was das System des Finanzausgleichs vereinfachen soll.

Bedingt einverstanden sind wir mit der vorgeschlagenen Übergangsfrist von drei Jahren. Die Tatsache, dass die Mindestausstattung von 85 Prozent (gemäss Art. 6 FiLaG) bereits seit längerer Zeit übererfüllt ist und damit die Nehmerkantone eigentlich mehr Ressourcenausgleich als vorgesehen erhalten, spricht klar gegen eine solche Lösung. Im Sinne des von der grossen Mehrheit der Kantone unterstützten Gesamtpakets kann die SVP sich diesem Vorschlag jedoch anschliessen.

Mit der Steuervorlage 17 werden tiefgreifende Anpassungen am Finanzausgleich vorgenommen. Damit diese Anpassungen zusammen mit dem KdK-Kompromiss eingeführt werden können, fordert die SVP, dass der KdK-Vorschlag gleichzeitig mit der Steuervorlage 2017 zu beraten ist.

Härteausgleich
Abgelehnt wird von uns hingegen die vorgeschlagene Anpassung des Härteausgleichs. Die SVP hat bereits in der letzten Vernehmlassung im Jahre 2014 die Fortführung der Übergangszahlungen und vor allem auch die Dauer dieser Zahlungen deutlich kritisiert und verlangt, dass diese ab 2016 nicht nur um 5 sondern jährlich um 10 Prozent zu reduzieren sind. Da dies nicht gelungen ist, müsste zumindest der Zeitrahmen dafür klar nach unten korrigiert werden. Eine solche lange Besitzstandsgarantie liegt im NFA-System quer in der Landschaft und strapaziert die Solidarität unter den Kantonen über Gebühr.

Abschliessend bleibt festzuhalten, dass angesichts des angestrebten Systemwechsels und der Unklarheit über die Verwendung der dadurch freiwerdenden Mittel auf Bundesebene (ab 2022 283 Mio. CHF jährlich) es aus Sicht der SVP wenig Sinn macht, neu die Evaluationsperiode für die künftigen Wirksamkeitsberichte von 4 auf 6 Jahre zu erhöhen. Sollte sich das neue System bewähren, kann eine solche Änderung problemlos zu einem späteren Zeitpunkt in Angriff genommen werden.

 
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