Berufswelt und Volksschule

Die Öffentlichkeit hat der Volksschule den Auftrag erteilt, jedem Jugendlichen das Fundament zu vermitteln, das Tauglichkeit für ein selbstverantwortlich geführtes Leben und Bestehen in der…

Resolution Sonderparteitag der SVP Schweiz vom 15. Juni 2013

Die Öffentlichkeit hat der Volksschule den Auftrag erteilt, jedem Jugendlichen das Fundament zu vermitteln, das Tauglichkeit für ein selbstverantwortlich geführtes Leben und Bestehen in der Berufswelt gewährleisten soll. Die SVP trägt diesen Auftrag an die Volksschule vorbehaltlos mit. Weder von Funktionären bestimmte abstrakte Theorien noch internationale Normen dürfen Lehrpläne und Organisation der Schweizer Volksschule bestimmen. Über die Volksschule entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Rahmen der direkten Demokratie in den Kantonen und Gemeinden. Die Volksschule ist nicht Sache des Bundes.

Insbesondere die Wirtschaft benötigt dringend bedarfsgerecht ausgebildeten Nachwuchs, um im Wettbewerb bestehen zu können. Das Fundament für überdurchschnittlich befähigte Berufsleute muss aber bereits in der Volksschule gelegt werden. Deshalb verlangt die SVP folgenden Massnahmenkatalog zur Stärkung von Volksschule und Berufsbildung:

  • Die Schule respektiert die Erziehungshoheit der Eltern
    Sie ist für die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Lehrplans verantwortlich. Die Schule wird dort erzieherisch aktiv, wo dies die Klassenführung und der Schulalltag erfordern.
  • Leistungsanforderungen und geordneter Unterricht statt Chaos und Militär-Hörschutzgeräte
    Die Volksschule hat Allgemeinbildung zu vermitteln. Grundfertigkeiten sowie Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler sind durch regelmässiges Üben von lebenslang nutzbarem Wissen zu festigen. Ohne persönliche Leistung ist Lebensbewältigung nicht möglich. Deshalb hat die Schule Leistungswillen und Leistungsbereitschaft in jedem Kind und in jedem Jugendlichen zu stärken. Leistungstests sind fester Bestandteil des Unterrichts. Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben in der ganzen Schweiz Abschlussprüfungen zu bestehen.
  • Leistungsabhängige Lehrlings-Entlöhnung als Ansporn zu Spitzenleistungen
    Im Blick auf die von der SVP geforderte leistungsorientierte Volksschule begrüsst die SVP ausdrücklich auch die leistungsabhängige Entlöhnung der Lehrlinge.
  • Auf Lebenstauglichkeit statt auf Akademikerquoten ausgerichteter Volksschulunterricht
    Das duale Berufsbildungssystem mit soliden, anspruchsvollen Berufslehren im Mittelpunkt ist das bewährte Mittel gegen Jugendarbeitslosigkeit. Es muss deshalb erhalten und gestärkt werden. 

    – Die KMU sind das Rückgrat unserer Volkswirtschaft und bilden rund 2 von 3 Lehrlingen aus. Betriebe, die Lehrlinge ausbilden, sollen steuerlich entlastet werden.

  • – Das im Lehrbetrieb geltende, bewährte Prinzip «Vormachen – Nachmachen – Routine» wird von der Volksschule eher verachtet als gefördert, womit insbesondere schwächere Schüler in ihrem Fortkommen behindert werden.

    – Eine Binsenwahrheit ist und bleibt, dass jene Lehrlinge den Einstieg in den Beruf leichter meistern, die im Elternhaus die Grundsätze erfolgversprechender Arbeitshaltung vermittelt erhielten: Ordnung, Sauberkeit, Sorgfalt, Fleiss, Durchhaltewillen, Anstand – sowie die Fähigkeit, erlittene Frustration positiv zu verarbeiten.

    – Massgebend für die Beurteilung des Berufsbildungssystems hat allein die Beschäftigungsquote der Jugendlichen zu sein und nicht die Zahl akademischer Abschlüsse.

    – Die Lehrmittel vermitteln den auf die Lernziele ausgerichteten Stoff. Sie sind mit ausreichendem Übungsmaterial für alle Begabungsstufen in der Klasse zu versehen. Freie Wahl der Lehrmittel garantiert, dass sich auf dem Markt die besten Lehrmittel durchsetzen.

    – Der frühe, mit zu vielen Stunden dotierte Fremdsprachen-Unterricht hat den Realien-Unterricht in den Hintergrund gedrängt – mit fatalen Folgen. Dem stark dezimierten, in einzelnen Kantonen faktisch abgeschafften Fach «Werken» kam in der Oberstufe früher deshalb hohe Bedeutung zu, weil es sich immer wieder zeigte, dass Schüler, die intellektuell Schwierigkeiten mit dem Schulstoff bekundeten, mit der Handhabung von Werkzeugen plötzlich praktische Begabungen entdeckten, die weder ihnen selbst noch ihrem Lehrer zuvor bewusst waren.

  • Klassenlehrer statt Team-teaching
    Schüler müssen von Klassenlehrern geführt werden, also von Lehrkräften, die sich vollzeitlich und vorbehaltlos – nicht nur im Teilzeit-Job – für ihre Klasse und deren Schüler einsetzen. Nur solche Lehrer können als Vorbilder die Bereitschaft zum Lernen wecken und fördern. Gerade auch bei der Berufswahl ist jeder Schüler und jede Schülerin auf umsichtige Führung durch den Klassenlehrer angewiesen. Er kennt deren Stärken und Schwächen. Seine Beratung ist die fundierteste und damit wertvollste.
  • – Lehrerinnen und Lehrer müssen wissen, was für Anforderungen Berufswelt und Wirtschaft an alle ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen. Gelegentliche Praktika von Lehrern in Betrieben der Wirtschaft fördern solche Kenntnisse entscheidend.

  • Die Volksschule ist von der Vertherapeutisierung durch Heilpädagogen, Psychologen und Sozialarbeiter zu befreien
    Der Klassenlehrer führt seine Klasse und trägt dafür die Verantwortung. Er entscheidet, wo und wie heilpädagogische Hilfe anzufordern ist. Der ausufernde Einsatz von Heilpädagogen als Ausdruck der Vertherapeutisierung hat dazu geführt, dass in mehreren Kantonen der Schweiz bereits für mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler Sonderschulmassnahmen angeordnet worden sind – mit weitgehend ausbleibendem Erfolg. Die Volksschule wurde damit zwar wesentlich teurer, aber auch wesentlich schlechter.
  • Solide Vermittlung und Einübung der Grundlagen in Mathematik und Deutsch statt oberflächlicher früher Fremdsprachen-Unterricht
    Der Fremdsprachenunterricht soll auf Beginn der Oberstufe einsetzen. Früherer Sprachunterricht wirkt sich besonders auf die Schulkarriere der schwächeren Schüler ungünstig aus. Er hat sich als wenig effiziente Mode-Erscheinung entpuppt.

    – Der Unterricht an der Volksschule findet in der am Ort vorherrschenden Landessprache statt. Ausländerkinder, welche die Landessprache nicht beherrschen, haben Anrecht auf maximal ein Jahr sprachlichen Intensiv-Unterricht in der Landessprache der Wohnregion. Deren Eltern haben den lückenlosen Besuch dieser Intensivkurse zu gewährleisten. Die Einteilung Fremdsprachiger in die Regelklasse erfolgt nach Absolvierung des Intensiv-Sprachunterrichts.

  • Die Entstehung des Lehrplans 21 hat nicht bloss auf Theoretiker, vielmehr auch auf die Lehrlingsbetreuer und Erfahrungen in den Betrieben abzustellen.

Nur mit einem solchen Konzept bietet die Volksschule nach dem Schulabschluss gegenüber der Berufswelt die Gewähr, dass das gemäss Lehrplan vermittelte Grundwissen und die eingeübten Grundfertigkeiten von allen Schulabgängern beherrscht werden.

 
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