Vorstoss

13.3316 – Motion: Ruinöse Erbschaftssteuer-Initiative rasch behandeln

Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)" bis Ende Juni 2013 eine ablehnende Botschaft ohne Gegenentwurf…

Motion der SVP-Fraktion

Der Bundesrat wird aufgefordert, zur Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ bis Ende Juni 2013 eine ablehnende Botschaft ohne Gegenentwurf vorzulegen, damit die Initiative durch das Parlament noch im zweiten Halbjahr 2013 behandelt werden kann.

Begründung
Die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer wäre ein massiver und kaum verkraftbarer Schlag für den Wirtschaftsstandort Schweiz, verbunden mit einer massiven Erosion des Steuersubstrats von Bund und Kantonen. Die Initiative wirkt rückwirkend auf den 1. Januar 2012. Damit verlassen bereits jetzt viele – namentlich ausländische – aber auch schweizerische vermögende Steuerzahler das Land oder ziehen nicht mehr zu. Dies führt früher oder später zu Steuererhöhungen für alle im Land verbleibenden Personen. In der Schweiz ist die Besteuerung von Vermögen im internationalen Vergleich schon heute überdurchschnittlich hoch. Beides, sowohl eine Vermögens- wie auch eine Erbschaftssteuer, kennen nur wenige OECD-Staaten. Schweden hat sowohl die Erbschafts- als auch die Vermögenssteuer eliminiert. Die meisten Kantone haben die Erbschaftssteuer für direkte Nachkommen abgeschafft, da diese einem massiven Standortnachteil entspricht. In der Schweiz stammt ein grosser Teil des Steuersubstrates von relativ wenigen Steuerzahlern mit hohem Vermögen. Betroffen von den Folgen einer Erbschaftssteuer ist die gesamte Wirtschaft und alle Leute durch Verlust von Arbeitsplätzen und höhere Steuern, insbesondere auch viele kleine und mittlere Familienunternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden und für welche eine Unternehmensübergabe an die nächste Generation mit einer Annahme der Initiative massiv erschwert würde.

Die Verunsicherung ist seit Einreichung der Initiative gross. Die Vorlage entfaltet wegen der Rückwirkung bereits jetzt in zunehmendem Mass negative Effekte auf den Standort Schweiz und führt zu einem Verlust von Steuergeldern. Deshalb ist eine beschleunigte Behandlung zwingend.

 
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