Vorstoss

13.3390 – Interpellation: Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Werk- und Finanzplatzes erhalten

Bundesrat und Finanzdirektoren haben am 17. Mai 2013 einen Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III präsentiert. Dazu stellen sich folgende dringlichen Fragen…

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Parteileitung Baar (ZG)

Interpellation der SVP-Fraktion

Bundesrat und Finanzdirektoren haben am 17. Mai 2013 einen Zwischenbericht zur Unternehmenssteuerreform III präsentiert. Dazu stellen sich folgende dringlichen Fragen:

1. Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied, hat den EU Code of Conduct nicht übernommen und kantonale Steuerregimes fallen nicht in den Anwendungsbereich des FHA von 1972. Weshalb soll die Schweiz ihre Steuerregimes anpassen? Aufgrund der Androhung von schwarzer Listen ohne rechtliche Grundlage? Oder der Androhung der Kündigung des FHA, was auch massive Konsequenzen für die EU hätte?

2. Im Rahmen der Diskussion um die institutionelle Anbindung der Schweiz an die EU hat die EU alle laufenden bilateralen Verhandlungen blockiert, bis es zu einer Einigung mit der Schweiz käme. Ist der Bundesrat bereit, aufgrund dieses Arguments den Steuerdialog mit der EU bis auf weiteres zu sistieren?

3. Heute wird die Aufhebung des sogenannten Ring Fencing in den Raum gestellt. Der nächste Angriff der OECD und der EU auf das Schweizer Steuersystem ist jedoch nur eine Frage der Zeit (Minimalbesteuerung, Steuerharmonisierung, Abschaffung staatlicher Beihilfen etc.). Plant der Bundesrat im Zusammenhang mit dem laufenden Steuerdialog konkrete Zugeständnisse an die EU? In welcher Form kommuniziert er die Ergebnisse des Zwischenberichts bis Mitte 2013 an die EU?

4. Würde die Schweiz das sogenannte Ring Fencing aufheben, käme dies einer enormen Konzession gegenüber der EU gleich. Was fordert der Bundesrat im Gegenzug von der EU? Könnte er sich vorstellen, den unbeschränkte Marktzugang Schweizer Dienstleister zum EU Binnenmarkt als Gegenleistung zu fordern?

5. Zahlreiche EU Länder haben heute tiefere Steuern als die Schweiz. Andere offerieren einzelnen Firmen Tiefststeuersätze (2% für Apple in Irland). Weshalb scheut sich die Schweiz, diese in der EU angewandten Sonderregelungen ebenfalls anzuwenden?

6. Das Alternativregime in der nun vorliegenden (wenig konkreten) Form wird nicht den erwünschten Effekt haben. Die verschlagene Lizenzbox hilft einzig Firmen mit hohem intellektuellem Kapital. Alle anderen Firmen, wie z.B. Handelsfirmen, profitieren davon jedoch nicht. Zudem können die allgemeinen Gewinnsteuersatzsenkungen durch die Kantone aufgrund mangelnder Gegenfinanzierungsmöglichkeiten kaum so tief abgesenkt werden, dass Firmen nicht wegziehen. Wie gedenkt der Bundesrat die steuerliche Konkurrenzfähigkeit des Standortes Schweiz sicherzustellen? Welche Übergangsfristen sind dafür geplant?

 

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Parteileitung Baar (ZG)
 
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