Vorstoss

14.3032 – Dringliche Interpellation: Rasche Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung zur Begrenzung der Zuwanderung

Volk und Stände haben am 9. Februar 2014 die Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" angenommen. Die entsprechende Verfassungsbestimmung muss nun rasch und gemäss dem Volkswillen umgesetzt werden, insbesondere da aufgrund der auslaufenden Möglichkeit der Anwendung der Ventilklausel und der Übergangsfristen mit Rumänien und Bulgarien eine weitere Zunahme der Zuwanderung zu erwarten ist.

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)

 In diesem Zusammenhang stellen sich folgende dringliche Fragen:

1. Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass zur Erarbeitung von Varianten zu einer erfolgreichen Umsetzung der Initiative die Bildung einer möglichst breit abgestützten Arbeitsgruppe sinnvoll ist?

2. Weshalb sollen die Initianten aus einer Arbeitsgruppe zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung ausgeschlossen werden?

3. Wie erklärt er dem Schweizer Stimmvolk, dass für die Ausarbeitung der Umsetzung einer angenommenen Volksinitiative nur Gegner der neuen Verfassungsbestimmung einbezogen werden?

4. Welche Massnahmen plant er als Sofortmassnahmen auf dem Verordnungsweg umzusetzen?

5. Ist er bereit, die gesetzliche Umsetzung als dringliche Gesetzesänderung dem Parlament vorzulegen oder die Vorlage auf dem Dringlichkeitsweg durch die parlamentarische Beratung zu bringen?

6. Wie hat er der EU und unseren Nachbarstaaten den Volksentscheid mitgeteilt?

7. Hat er die EU gleichzeitig auch über folgende Fakten in Kenntnis gesetzt:

– Die Schweiz ist ein von der EU unabhängiger Staat. Die Schweiz will der EU weder auf direktem noch auf indirektem Weg beitreten.

– Die Schweiz unterhält mit der EU Beziehungen auf vertraglicher Ebene, insbesondere um den gegenseitigen Marktzutritt zu erleichtern. Aber die Schweiz ist nicht Mitglied des europäischen Binnenmarktes und hat auch nicht die Absicht, dies zu werden.

8. Das Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 war auch ein Votum für mehr Selbstbestimmung der Schweiz. Teilt er die Auffassung, dass damit eine institutionelle Anbindung an die EU mit dynamischer Rechtsübernahme und fremden Richtern keine Grundlage mehr hat?

9. Wann und wie gedenkt er die Beschlüsse der APK-NR vom 22. Oktober 2013 zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union mitzuteilen, nachdem er die Motion 13.4117, "Strategische Positionen zum Verhältnis der Schweiz zur Europäischen Union", nun ebenfalls unterstützt?

 

Adrian Amstutz
Adrian Amstutz
Nationalrat Sigriswil (BE)
 
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