Vorstoss

14.3075 – Motion: Scheinanstellungen mittels Mindeststrafen härter sanktionieren

Der Bundesrat wird beauftragt, Änderungen im Ausländergesetz und in weiteren einschlägigen Gesetzen vorzunehmen, um Scheinanstellungen – welche dazu dienen, Aufenthaltsbewilligungen zu erschleichen – mittels Mindeststrafen härter zu sanktionieren.

Luzi Stamm
Luzi Stamm
Nationalrat Baden-Dättwil (AG)

Begründung

Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU wird vermehrt dazu missbraucht, Aufenthaltsbewilligungen zu erschleichen. In den Jahren 2012 und 2013 wurden beispielsweise in der Stadt Bern rund zehn grosse Täuschungsfälle aufgedeckt. Im extremsten Fall sind gemäss Abteilung Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern über 30 Personen nach Bern geschleust worden. In zwei anderen Fällen waren es 18 bzw. 12 Personen. Das Vorgehen ist immer gleich. Kleinere Unternehmen mit wenigen Angestellten stehen im Kontakt mit Arbeitskräften aus EU-Ländern und stellen diesen gegen hohes Entgelt einen unbefristeten Arbeitsvertrag aus, womit sie eine Aufenthaltsbewilligung für fünf Jahre erhalten. Noch dreister ist der von den Medien aufgegriffene Fall, bei dem in Bern eine Briefkastenfirma im Gastrobereich gegründet wurde, über welche EU-Ausländer mit Scheinarbeitsverträgen ausgestattet wurden. Nach einigen Monaten löst der Schweizer Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis jeweils wieder auf. Die EU-Ausländer haben alsdann das Recht, Arbeitslosengelder zu beziehen, und benutzen dieses teilweise dazu, den ehemaligen Arbeitgeber für die Ausstellung des Scheinarbeitsvertrages zu bezahlen. Setzen sich die arbeitslosen EU-Ausländer aktiv für eine neue Stelle ein, können sie in der Schweiz bleiben. Reichen die Arbeitslosengelder für den Lebensunterhalt nicht aus, können diese auch Sozialhilfe beziehen. Die Arbeitsgruppe "Missbrauch- und Vollzugsmonitoring" des BFM hat erkannt, dass dieses Missbrauchsphänomen in der ganzen Schweiz auftritt. Bei aufgedeckten Missbrauchsfällen drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren sowie Geldstrafen. Abschreckend wirken diese Strafandrohungen jedoch nicht. Um wirkungsvoll gegen diese Sozial- und Systemmissbräuche vorzugehen, muss der Strafrahmen ausgedehnt und müssen Mindeststrafen eingeführt werden.

 

Luzi Stamm
Luzi Stamm
Nationalrat Baden-Dättwil (AG)
 
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