Vorstoss

14.3077 – Motion: Keine Praktika mit über einem Jahr Dauer

Der Bundesrat wird beauftragt, das Arbeitsgesetz dahingehend anzupassen, dass Praktikantenverträge nur noch bis maximal ein Jahr gewährt und nicht verlängert werden können.

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Parteileitung Baar (ZG)

Vorbehalten bleiben spezielle praktische Ausbildungsprogramme mit einer festgelegten Dauer im Rahmen einer längeren Ausbildung.

Begründung

Es gibt Praktika, die es erlauben, Berufserfahrung zu sammeln, oder solche, die helfen sollen, die richtige Berufswahl zu treffen. Dann gibt es diejenigen Praktika, die notwendig sind, um überhaupt Bildungsziele zu erreichen. Insbesondere bei dieser dritten Art von Praktika ist feststellbar, dass diese von der Wirtschaft häufig angeboten werden, um Personalkosten einzusparen. Anstelle eines richtigen Arbeitsvertrags mit den entsprechenden Sozialleistungen kommt immer häufiger ein Praktikantenvertrag zum Zug, der nach Ablauf der vereinbarten Vertragszeit einfach erneuert wird. In einigen EU-Ländern, insbesondere Italien, werden junge Leute – selbst mit guter Ausbildung – fast nur noch befristet zu Praktikantenbedingungen angestellt. Dies hat auch mit dem massiven Ausbau der Arbeitnehmerrechte zu tun, da Angestellte fast nicht mehr kündbar sind. Mit der Personenfreizügigkeit und dem Ausbau der flankierenden Massnahmen werden solche Praktiken auch in der Schweiz immer öfters angewandt. Dabei besteht die Gefahr, dass Praktikanten zu "ewigen Praktikanten" werden und die Grundidee eines Praktikums, nämlich Berufserfahrung zu sammeln, untergraben wird. Neben dem Verzicht auf weitere flankierende Massnahmen, die diesen Missbrauch fördern, soll der Bundesrat dem Parlament auch die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen vorlegen, dass Praktika in Zukunft nur noch bis zu einer Dauer von maximal einem Jahr möglich sind. Soll der Praktikant länger beschäftigt werden, muss diesem nach Ablauf des Praktikums ein ordentlicher Arbeitsvertrag vorgelegt werden.

 

Thomas Aeschi
Thomas Aeschi
Parteileitung Baar (ZG)
 
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