Vernehmlassung

Bundesbeschluss über den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel in grenzüberschreitenden Zivilprozessen

Die SVP stimmt der Vorlage im Grundsatz zu. Aus Sicht der SVP ist es erfreulich, dass die vorgeschlagenen Neuerungen wortwörtlich «nicht den Interessen der ausländischen Gerichte dienen sollen, sondern denjenigen der schweizerischen Bevölkerung und der in der Schweiz ansässigen Unternehmen».

Es geht um die Umsetzung der sowohl in der RK-NR wie auch in beiden Räten oppositionslos angenommenen Motion 20.4266 «Modernere grenzüberschreitende Zivilprozesse», mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, «dem Parlament den Entwurf eines Bundesbeschlusses zu unterbreiten, mit dem der Schweizer Vorbehalt zum Haager Beweiserhebungsübereinkommen (HBewÜ) dergestalt angepasst werden kann, dass der Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen im internationalen Kontext vereinfacht wird».

Heute braucht es eine vorgängige Genehmigung durch das Bundesamt für Justiz, wenn eine Person in der Schweiz im Rahmen eines ausländischen Zivilverfahrens mittels Telefon- oder Videokonferenz befragt oder angehört werden soll. Die Vorlage will nun neu eine Entbindung vom Genehmigungserfordernis für Beweisaufnahmehandlungen, sofern das Erfordernis der Wahrung der schweizerischen Souveränität gewahrt ist und es dem Schutz der betroffenen Personen dient.

Wie schon unter dem geltenden Recht wird stets vorausgesetzt, dass die Teilnahme an der Befragung oder Anhörung freiwillig erfolgt.

 
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