Vernehmlassung

Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Zwar begrüsst die SVP die Einführung einer pauschalen Kostenbeteiligung der Kantone zur Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst ÜPF). Die Gebührenerhöhung für die Kantone ist aus Sicht der SVP jedoch inakzeptabel. Auch das dem Dienst ÜPF zugrunde liegende Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sieht die SVP nach wie vor kritisch hinsichtlich der Privatsphäre der Kundinnen und Kunden. Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Vorlage in dieser Form ab.

Der Dienst ÜPF ist unabhängig im Sinne von Artikel 3 des BÜPF. Anlässlich der Vernehmlassung im Jahre 2017 hat sich die SVP ablehnend zur Revision des BÜPF geäussert.[1] Das auf den 1. Januar 2018 in Kraft getretene Bundesgesetz steht in mehreren Punkten im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Rechtsprinzipien, respektiert die Privatsphäre der Kunden zu wenig und höhlt das Fernmeldegeheimnis teilweise aus. Die SVP weist an dieser Stelle deshalb nochmals ausdrücklich auf diese Mängel im BÜPF hin, die grundsätzlich einer Revision bedürfen.

Durch die Einführung der pauschalen Kostenbeteiligung der Kantone wird eine Reduktion des administrativen Aufwandes erwartet. Diese Kostenreduktion ist gemäss erläuterndem Bericht bereits im Budget 2023 sowie den Finanzplänen bis 2026 enthalten. Hier sind jedoch gleichzeitig massiv steigende Aufwände und Investitionskosten kalkuliert: Von 31,7 Mio. Franken im Jahre 2022 steigen diese auf 53,8 Mio. Franken im Jahre 2023 und 58,7 Mio. Franken im Jahre 2026.[2] Die Reduktion des administrativen Aufwandes wird somit gleich wieder zunichte gemacht.

Die SVP fordert unmissverständlich, dass die Kosten für die Kantone nicht steigen dürfen. Der kantonale Kostenanteil von 75 Prozent ist zu hoch angesetzt und muss nach unten angepasst werden. Die Verdoppelung der Kosten von heute 12 Mio. auf 24 Mio. Franken ist inakzeptabel. Darüber hinaus untergräbt die in Art. 38a des BÜPF festgeschriebene Kompetenz des Bundesrates, die Bemessung und Erhebung der Kostenbeteiligungen der Kantone zu regeln, den Föderalismus und ist zu streichen. Aus diesen Gründen lehnt die SVP die vorliegende Verordnung ab und bittet um Überarbeitung der genannten Punkte.

[1] SVP Schweiz – Entwürfe der Ausführungserlasse zum totalrevidierten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.

[2] VA 2023 mit IAFP 2024-2026, Band 2A, EJPD, S. 268.

 
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