Die SVP begrüsst die Verlängerung der befristeten Anwendbarkeit von Art. 60b des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), welche das Risiko einer Unterdeckung der Auffangeinrichtung gerade in Zeiten von Negativzinsen senkt und damit zu mehr Stabilität in der beruflichen Vorsorge führt. Wir möchten jedoch die befristete Lösung genutzt sehen und dem Bundesrat beantragen, vor der nächsten allfälligen Verlängerung Alternativlösungen aufzuzeigen, welche die Aufhebung sowie Lockerung des Vertragszwangs mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen beinhalten.

Die Vorlage bezweckt eine Anpassung sowie die Verlängerung von Artikel 60b des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG). Dadurch soll es der Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge erlaubt sein, Freizügigkeitsgelder bis maximal 10 Milliarden Franken bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) anzulegen, falls ihr Deckungsgrad im Freizügigkeitsbereich weniger als 103 (bislang: 105) Prozent beträgt sowie der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank kleiner oder gleich null Prozent ist. Die Bundestresorerie muss das Konto nicht mehr kostenlos anbieten, sie kann den administrativen Aufwand verrechnen. Das Gesetz soll neu auf 6 Jahre befristet werden.
Die Nullverzinsung während einer Negativzinsphase stellt für die Auffangeinrichtung gegenüber der Anlage am Markt einen finanziellen Vorteil und eine Sicherheitsgarantie dar, weshalb es sich um eine Leistung mit Subventionscharakter im weiteren Sinne handelt. Solange der Kontrahierungszwang der Auffangeinrichtung besteht und sie keine Negativzinsen erheben darf, ist diese Sonderlösung praktikabel aufgrund des Gesetzesauftrags im Bereich der beruflichen Vorsorge. Da es sich bei dieser Vorlage jedoch ohnehin wiederum um eine befristete Lösung handelt, beantragen wir vor der nächsten Verlängerung die Variantenprüfung einer Aufhebung oder zumindest Lockerung des Vertragszwangs durch den Bundesrat. Die kontaktlosen Guthaben machen rund zwei Drittel der Konten aus und in aller Regel handelt es sich um Kleinstbeträge, die einen unverhältnismässigen Aufwand verursachen. Eine Lockerung des Kontrahierungszwangs würde den Wettbewerb erhöhen sowie die Eigenverantwortung stärken und Sonderlösungen überflüssig machen. Die SVP ist aufgrund der aktuellen Gesetzeslage mit der verlängerten Anwendbarkeit des Artikels 60b BVG einverstanden. Wir erwarten jedoch, dass vor einer allfälligen weiteren Verlängerung Varianten inklusive Chancen und Risiken vertieft geprüft werden, die den (selektiven) Kontrahierungszwang aufheben resp. punktuell lockern. Im Fokus sollen dabei insbesondere die kontaktlosen Kleinguthaben stehen, für welche neue Lösungen angezeigt sind.