Die SVP lehnt die Verordnung über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (VATE) ab. Diese Verordnungsumsetzung geht über eine zurückhaltende und rechtsklare Ausführung des BATE hinaus. Sie erweitert die Kompetenzen der Behörden, öffnet die Tür für eine dynamische Übernahme künftiger EU-Standards und belastet die betroffenen Unternehmen mit zusätzlichen Pflichten, Gebühren und Rechtsunsicherheiten. Die SVP sieht diese Vorlage als unakzeptabel. Wir bemängeln den Zeitpunkt dieser Verordnungsvorlage im Grunde, dass eine Umsetzung bevor über das Stromabkommen im Rahmen des EU-Pakets von Parlament, Volk und Ständen entschieden wird keinen Sinn hat.

Die SVP hat das BATE nicht unterstützt, damit auf Verordnungsstufe ein immer weiter ausbaubarer Aufsichts- und Regulierungsapparat geschaffen wird. Das Gesetz sollte Marktmissbrauch verhindern und Transparenz schaffen. Die vorliegende Verordnung nutzt diesen Rahmen nun aber, um weitreichende technische, administrative und meldebezogene Pflichten einzuführen, die in dieser Dichte und Offenheit politisch nicht überzeugend sind. Aus Sicht der SVP wird der Vollzug damit unnötig aufgebläht.
Besonders problematisch ist die vorgesehene Anlehnung an künftige Entwicklungen im EU-Recht. Wesentliche Elemente werden nicht abschliessend und dauerhaft in der Verordnung selbst geregelt, sondern ausdrücklich in Zusammenhang mit späteren europäischen Vorgaben gestellt. Damit wird die schweizerische Regulierung faktisch an einen ausländischen Rechtsentwicklungsprozess gekoppelt. Aus Sicht der SVP ist das abzulehnen. Schweizer Unternehmen brauchen klare und stabile Regeln in der Schweiz und keine Verordnung, die heute beschlossen wird und morgen über EU-Standards materiell weitergezogen werden kann.
Hinzu kommt die übermässige Delegation an Verwaltung und Aufsichtsbehörden. Das BFE soll technische und administrative Vorschriften erlassen können. Gleichzeitig soll sich der Vollzug an externen Standards, Empfehlungen und Entwicklungen orientieren. Damit werden zentrale Fragen gerade nicht sauber auf Verordnungsstufe entschieden, sondern später der Verwaltung überlassen. Das ist aus Sicht der SVP rechtsstaatlich falsch. Solche Blankoermächtigungen schwächen die Rechtssicherheit und erschweren die politische Kontrolle.
Ebenso kritisch ist, dass die Vorlage in einzelnen Bereichen bewusst über die REMIT-Ordnung der EU hinausgeht. Wo die Schweiz strengere oder weitergehende Melde- und Überwachungspflichten vorsieht als der europäische Referenzrahmen, handelt es sich um einen Swiss finish. Genau dies hatte die SVP bereits beim BATE abgelehnt.