Die SVP kann der Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV) grundsätzlich zustimmen. Wir begrüssen, dass die vorgeschlagenen Änderungen Rechts- und Planungssicherheit schaffen, den Handlungsspielraum von Kantonen und Gemeinden stärken und dazu beitragen, dass das ISOS die bauliche Entwicklung nicht unnötig blockiert. Positiv ist zudem, dass damit auch Anliegen mehrerer parlamentarischer Vorstösse aufgenommen werden, darunter mit den Motionen 23.3435 Stark und 25.3491 Gartmann auch zwei Motionen der SVP.

Die Vorlage geht in wichtigen Punkten in die richtige Richtung. Jedoch können wir die Anpassung von Art. 9 Abs. 4 VISOS nicht akzeptieren. Diese droht den Spielraum bei der Nutzung und Weiterentwicklung von Freiflächen und Kulturland unnötig einzuschränken. Die Revision darf nicht dazu führen, dass landwirtschaftliche Flächen oder andere Freiräume stärker als bisher statisch festgeschrieben werden. Gerade in der Landwirtschaft müssen betriebliche Anpassungen weiterhin möglich bleiben, namentlich dort, wo sie aus wirtschaftlichen, ökologischen oder tierwohlbezogenen Gründen erforderlich sind. Die SVP unterstützt die Vorlage daher grundsätzlich, verlangt aber auf die Anpassung von Art. 9 Abs. 4 zu verzichten.