Lug und Betrug um EU-Vertrag

Muss der EU-Unterwerfungsvertrag Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden? In der parlamentarischen Debatte geht es nicht einfach um unterschiedliche Interpretationen der Verfassung, sondern um knallharte Taktik und intellektuelle Lügenkonstrukte. Das Recht wird nach Belieben gebogen und gebrochen.

Pirmin Schwander
Pirmin Schwander
Ständerat Lachen (SZ)

Wichtige Staatsverträge gehören vor das Volk und brauchen auch die Zustimmung der Mehrheit der Kantone (Ständemehr). So haben es Bundesrat und Parlament über Jahrzehnte gehandhabt. 1972 wurde das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz dem obligatorischen Referendum unterstellt, 1992 der EWR/EU-Vertrag.

Diese Praxis war völlig selbstverständlich, bis im Mai 2024 ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz auftauchte und genau das Gegenteil vertrat. Jetzt wird plötzlich behauptet, die Rechtslage für ein obligatorisches Referendum sei unsicher. Das Gutachten wurde vom EJPD-Vorsteher Beat Jans in Auftrag gegeben.

Es geht nur vordergründig um einen Rechtsstreit. Es geht darum, dass die «EU-Fraktion» im Bundesrat und im Parlament keine obligatorische Volksabstimmung über den EU-Unterwerfungsvertrag will. Dafür ist ihnen jedes Mittel recht.

EU-Vertrag würde unser ganzes Staatssystem umpflügen
Wir blenden zurück ins Jahr 1998. Es ging um die Revision der Bundesverfassung. In der Debatte sagte der Kommissionssprecher Ständerat Bruno Frick: «Die Verfassungskommission ist aber der Ansicht, dass in ausserordentlichen Fällen […] die Bundesversammlung weiterhin das Recht haben soll, neben der geschriebenen Verfassung als ausserordentliche Massnahme, gleichsam als ‚Ventil‘, besonders wichtige Staatsverträge Volk und Stände zur Abstimmung zu unterbreiten.» (Amtliches Bulletin vom 09.03.1998, Seite 121)

Es ist völlig klar, dass der geplante EU-Unterwerfungsvertrag in die Kategorie «besonders wichtig» fällt. Wir übernehmen mit diesem Vertrag automatisch EU-Recht, wir unterstellen uns dem EU-Gerichtshof, die Schweiz darf von der EU sogar bestraft werden, wenn sie sich nicht ans EU-Recht hält. Dieser Vertrag würde unser ganzes Staatssystem umpflügen. Dafür braucht es die Zustimmung von Volk und Ständen: also ein obligatorisches Referendum.

Bundesrätin Sommaruga versprach Volksabstimmung
Am 11. August 2009 hat die überparteiliche Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) die Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk» eingereicht. In der Folge wollte der Bundesrat die Volksrechte von sich aus stärken und schrieb:  «Danach soll für Staatsverträge, die aufgrund ihrer Bedeutung auf der gleichen Stufe wie die Bundesverfassung stehen, das obligatorische Referendum eingeführt werden.» (Medienmitteilung vom 01.10.2010)

Die damalige Justizministerin, Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga, wird in der Arena-Debatte noch deutlicher und hält dem Schreibenden entgegen: «Ich muss zum EU-Rahmenabkommen etwas sagen, Herr Schwander. Ihr wisst offenbar mehr als der Bundesrat, was darin geschrieben steht. Ich kann Sie beruhigen. Das Rahmenabkommen würde Volk und Ständen vorgelegt werden. Das ist absolut klar. Das ist gängige Praxis, die wir seit Jahrzehnten haben.» (Arena, 25.05.2012)

Damals arbeitete übrigens der Jurist Michael Schöll bereits im EJPD. Heute vertritt er als Direktor des Bundesamtes für Justiz das Gegenteil…

EU-Fraktion im Bundesrat und im Parlament
Was hat sich seither verändert? Nichts! Die jahrzehntelange gängige Praxis, welche Frau Bundesrätin Sommaruga 2012 noch beschwor, hat sich über ein bestelltes Justizgutachten aufgelöst. Die EU-Fraktion im Bundesrat und im Parlament trickst und betrügt, um die Schweiz an die EU auszuliefern. Wie lange nimmt es das Volk noch hin, ständig angelogen zu werden?

Noch ist es nicht zu spät: Wehren wir uns gemeinsam für unsere Demokratie und gegen den EU-Unterwerfungsvertrag!

Pirmin Schwander
Pirmin Schwander
Ständerat Lachen (SZ)
 
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