Vegane Extrawurst im Knast ist jetzt ein Menschenrecht
Die realitätsfremden Richter in Strassburg haben wieder zugeschlagen. Nach den Klimaseniorinnen stellen sie die Schweiz nun wegen «mangelnder veganer Menu-Optionen in Gefängnissen» an den Pranger. Wohin soll das noch führen?

Zwei Brüder wurden wegen Sachbeschädigung bei militanten Aktionen hinter Gitter gestellt; der eine in einem Genfer Gefängnis, der andere in einer Waadtländer Psychiatrie. Als Anhänger des Antispeziesismus sind sie der Überzeugung, dass alle anderen Lebewesen mit dem Menschen gleichwertig sind. Deshalb lehnten sie jegliche tierischen Erzeugnisse im Essen ab und beklagten sich über nicht konsequent vegane Verpflegung in ihren Einrichtungen.
Grund genug für die beiden Knastbrüder, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bemühen. Dieser hat Mitte Juli 2026 prompt entschieden, dass ethischer Veganismus unter den Schutz der Gewissensfreiheit falle. Beide staatlichen Institutionen hätten zwar Bemühungen für vegane Menus unternommen, aber nicht ausreichend, urteilten die Richter in Strassburg. Gefängnisse und Kliniken müssten Inhaftierten auf Wunsch eine konsequent vegane Ernährung garantieren.
Seit 2021 stellt die Schweiz mit SP-Mitglied Andreas Zünd einen Veganer als Richter in Strassburg. Gemäss Gerichtsreglement hat der Vertreter bei einem Prozess gegen das eigene Land stets im Richtergremium mitzuwirken. Veganer Zünd war also im siebenköpfigen Spruchkörper gegen die Schweiz beteiligt. Das verstärkt den Eindruck, dass die Urteile nicht nur politisch, sondern auch noch persönlich gefärbt sind.
Der Vegan-Entscheid ist bei weitem nicht die erste Grenzüberschreitung, die sich der Strassburger Gerichtshof auf Kosten der Schweiz leistet: Klimaseniorinnen, sofortige Geschlechtsumwandlung für einen 66-Jährigen auf Kosten der Krankenkasse oder die zahllosen Schwerkriminellen, die in der Schweiz Kinder haben und deshalb nicht hätten ausgeschafft werden dürfen, und vieles mehr: Seit einigen Jahren ziehen politische Aktivisten in Richterroben die hehre Idee des Menschenrechte-Gerichtshofs ins Absurde.
Die Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1951 unter dem Eindruck der Gräuel zweier Weltkriege als Abwehrrecht gegen übergriffige und willkürlich handelnde Staaten geschaffen. Aber für die Regeln des Zusammenlebens ist das Parlament als demokratische Institution da, um aus gesellschaftlichen Entwicklungen und moralisch-ethischen Vorstellungen Gesetze zu formen. Diese Aufgabe darf die Demokratie nicht delegieren und sich auch nicht von fremden Richtern aus der Hand nehmen lassen.
