Parteizeitung SVP-Klartext Mai 2015

Augenwischerei von links

Die Erbschaftssteuerinitiative hält nicht, was sie verspricht – sie ist weder liberal noch wird damit die AHV nachhaltig saniert. Vielmehr trifft diese Steuer den Mittelstand, namentlich Hauseigentümer, sowie das Kleingewerbe und schwächt damit letztlich die Schweiz empfindlich.

Die von links lancierte Volksinitiative „Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ gaukelt einfache Lösungen für komplexe Fragestellungen vor. Die Initiative löst aber keine Probleme, sondern schafft in unsicheren Zeiten neue Unwägbarkeiten. Die Initianten behaupten, dass es sich um ein urliberales Anliegen handle, als hätten sich SP und Gewerkschaften schon jemals für liberale Anliegen eingesetzt!

Steuerhoheit der Kantone ausgehebelt
Die neue Bundessteuer entzieht den Kantonen ihre Steuerkompetenz und schwächt den Steuerwettbewerb. Die Kantone wären zwar für die kostenintensive Erhebung zuständig, würden aber nur noch einen Drittel der Mittel erhalten. Die Vorlage stellt direkte Nachkommen im Vergleich zu heute schlechter und will bereits mit der Vermögenssteuer besteuerte Vermögen nochmals besteuern. Es handelt sich dabei, in Kombination mit der im internationalen Vergleich sehr hohen jährlichen Vermögenssteuer in der Schweiz, um klassische Umverteilung.

Sparen wird bestraft
Auch die Behauptung, es würden nur die Reichsten von dieser Steuer betroffen, trifft nicht zu. Dafür ist der willkürliche Freibetrag von 2 Millionen Franken zu tief angesetzt. Massgebend ist die Höhe des gesamten Nachlasses, inklusive Schenkungen, und nicht, wie viel davon beim einzelnen Erben anfällt. Nicht besteuert werden Zuwendungen an den Ehepartner oder den eingetragenen Partner. Nimmt man das gesamte Vermögen (also Liegenschaften, Vorsorgegelder, Erspartes, Wertschriften, Kunstobjekte, Sammlungen, Erbschaften etc.), so ist der Freibetrag in vielen Fällen bald einmal überschritten. Diese Initiative schwächt deshalb vor allem den Mittelstand.

Schenkungssteuer mit Rückwirkung
Die Ermässigungen für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe sind in der Initiative nicht definiert. Zusammen mit der Rückwirkungsklausel für Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 droht daher eine grosse Unsicherheit. Wird das Gewerbe mit einer zusätzlichen Steuer belastet, so leidet darunter der Wirtschaftsstandort Schweiz. Augenwischerei wird auch in Bezug auf die Sanierung der AHV betrieben. Die Finanzierungslücke der AHV beträgt bis 2030 ca. 9 Mia. Franken. Für die AHV braucht es andere Reformen, die auch bereits angegangen werden. Dazu braucht es keine neue Erbschaftssteuer.

Sagen darum auch Sie Nein am 14. Juni!

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