Parteizeitung SVP-Klartext Juli 2022

Schweizer Asylpolitik von der Realität überholt

Unser Asylrecht und unsere Migrationspolitik sind veraltet und entsprechen nicht mehr den heutigen Realitäten. Um den Herausforderungen begegnen zu können, muss das Asylrecht neu gestaltet werden. Namentlich die Hilfe vor Ort ist mehr zu gewichten.

Anno 1974 forderte der Berner SVP-Nationalrat Walther Hofer den Erlass eines Asylgesetzes. Doch bereits Hofer selbst kritisierte den Erlassentwurf: Dieser sei nicht tauglich für eine zukunftsgerichtete Migrationspolitik. Anstelle von Einschränkungen habe der Bundesrat «die Tore weit aufgemacht». Das Fazit Hofers: «Das kann doch nicht der Sinn dieses Gesetzes sein.»

Sogwirkung dank veralteter Regulierung
Heute sehen wir: Die Schweizer Asylgesetzgebung ist völlig veraltet und zielt an den Realitäten vorbei. Ein Paradigmenwechsel drängt sich auf. Die traditionelle Asylpolitik der Schweiz konzentrierte sich immer auf die Hilfe für Personen aus unmittelbarer Nachbarschaft. Heute aber sind wir mit globalen Migrationsbewegungen konfrontiert. Das Wohlstandsgefälle und die demographischen Entwicklungen treiben die Wanderungsströme nach Westeuropa weiter an.

Die – meist jungen und männlichen – Migranten wissen genau: Auch ohne Asylgrund werden sie nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt. Dauerhafter Aufenthalt in Europa ist garantiert. Das Bestreben links-grüner Kreise, «Sans Papiers» (also illegal Anwesende) zu legalisieren, verstärkt diese Sogwirkung. Die Bezeichnung «vorläufig aufgenommen» ist irreführend, denn die Wegweisung solcher Personen ist faktisch unmöglich. In aller Regel bleiben sie für immer hier – oft mit drastischen Auswirkungen auf die Sozialkosten oder die öffentliche Sicherheit.

Verdoppelung der Personen im Asylprozess
Eine neue Belastung erfuhr unser Asylsystem mit dem sog. «Schutzstatus S», der aufgrund des Krieges in der Ukraine erstmals aktiviert wurde. Der Status S wurde zur befristeten humanitären Aufnahme von Gruppen geschaffen, bei denen die Flüchtlingseigenschaft nicht überprüft wird. Der Hauptunterschied zum herkömmlichen Asylverfahren liegt darin, dass die Geflüchteten rasch und unbürokratisch ein Aufenthaltsrecht erhalten, ohne dass sie ein ordentliches Verfahren durchlaufen müssen. Der Status S ist rückkehrorientiert, auf höchstens ein Jahr befristet und verlängerbar.

Die Zahlen sind enorm: Anfang Juli waren bereits über 58’000 ukrainische Flüchtlinge registriert – meist Frauen und Kinder. Zusammen mit den Migranten im herkömmlichen Verfahren hat sich die Zahl der Personen, die sich im Asylprozess befinden, auf rund 110’000 verdoppelt. Vergleicht man diesen Wert mit den 39’523 Asylgesuchen, welche die Schweiz im Rekordjahr 2015 zu gewärtigen hatte, zeigt sich deutlich: Das Migrationsdossier entgleitet uns mehr und mehr.

Hilfe vor Ort forcieren
Unsere Migrationspolitik stösst an ihre Grenzen. Jetzt sehen wir, wie verhängnisvoll es ist, wenn Wirtschaftsmigranten die Asylinfrastruktur belegen, während gleichzeitig wirklich Verfolgte um Schutz ersuchen. Die Argumentation, dass der Schutzstatus S dazu dient, das «Asylsystem nicht zu überlasten» (SEM), stimmt nur bedingt und kurzfristig: Unterbringung, Betreuung und weitere Massnahmen fallen trotzdem an.

Ein Sofortprogramm «Hilfe vor Ort» drängt sich auf. Sei es im Ukraine-Konflikt, sei es punkto Wirtschaftsmigration: Die Erkenntnis, dass Hilfe und Schutz nicht gleichbedeutend mit Aufnahme sind, muss sich durchsetzen. Eine Neuausrichtung unserer Migrationspolitik ist unumgänglich.

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SVP Nationalrat (ZH)
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