Was darf man eigentlich noch sagen und was nicht?

Ich wurde von drei jungen Männern spitalreif verprügelt. Meine Partei machte öffentlich, dass die Täter mit ausländischem Akzent sprachen. Die SP Aargau hat uns daraufhin «Hetze» und «Vorverurteilung» vor­geworfen. Wir haben es weit gebracht in der Schweiz.

Am 4. Juli 2025 wurde ich Opfer eines körperlichen Übergriffs. Nach dem Zapfenstreich des Kinderfestes in Zofingen befand ich mich auf dem Rückweg zu meinem PW, wollte einen Streit zwischen drei jungen Männern schlichten und wurde selbst zum Opfer.

Die drei jungen Täter haben mit starkem ausländischem Akzent gesprochen. Meine Partei, die SVP Aargau, hat in der Folge eine Medienmitteilung veröffentlicht und geschrieben, dass die noch unbekannte Täterschaft einen Migrationshintergrund habe. Die SP des Kantons Aargau kritisierte dies in der Folge in einer Medienmitteilung als Hetze und Vorverurteilung. Die Kantonspolizei ihrerseits sucht bis heute nach drei Männern, die «Deutsch mit ausländischem Akzent» gesprochen haben.

Wie soll die Polizei noch fahnden?

Wir haben es weit gebracht in unserem Land: Man kann abends nicht mehr sicher durch Bahnhöfe und über Plätze gehen und man darf auch nicht mehr sagen, was Sache ist. Warum soll es Hetze sein, wenn man sagt, dass ein Mensch einen Migrationshintergrund hat? Und warum darf man aufgrund eines auffälligen ausländischen Akzents nicht auf einen Migrationshintergrund schliessen? Darf man auch nicht sagen, dass ein Mensch mit breitem Berndeutsch mutmasslich aus dem Kanton Bern kommt?

Ich frage mich, wie die Polizei künftig nach unbekannten Tätern fahnden soll, wenn man nicht mehr sagen darf, ob diese ein asiatisches, afrikanisches oder europäisches Aussehen, blonde, schwarze oder gar keine Haare mehr haben. Wie sucht man denn politisch korrekt nach unbekannten Tätern?

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