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Liberalisierung des Cannabiskonsums

Sowohl der National- wie auch der Ständerat haben sich in der Herbstsession für eine Liberalisierung des Cannabiskonsums ausgesprochen und das revidierte Betäubungsmittelgesetz wurde angenommen…

Andrea Geissbühler
Andrea Geissbühler
Nationalrätin Bäriswil (BE)

Sowohl der National- wie auch der Ständerat haben sich in der Herbstsession für eine Liberalisierung des Cannabiskonsums ausgesprochen und das revidierte Betäubungsmittelgesetz wurde angenommen. Es wurden weder die Sorgen und Nöte der Eltern von kiffenden Kindern ernst genommen, noch der Wille der Bevölkerung, welche die Cannabislegalisierungs-Initiativen 2008 klar abgelehnt hat, im Gesetz berücksichtigt.

Die vielen negativen Folgen des Cannabiskonsums und die dazu existierenden wissenschaftlichen Erkenntnisse werden einfach ausgeklammert. Es ist tragisch, zusehen zu müssen, dass Cannabiskonsumenten in der Schule oder an der Lehrstelle scheitern und dann vom Steuerzahler leben müssen.

Zu den zwei unsinnigen Gesetzesbestimmungen, die leider in beiden Räten durchgekommen sind:

  1. Die Gesetzesbestimmung, wonach 10 Gramm des Wirkstofftyps Cannabis als geringfügig gelten sollen, wird große negative Auswirkungen zeigen. Es wird für die Polizei unmöglich sein, vor Ort festzustellen, wie viele Gramm Cannabis eine Person auf sich trägt. Schnell wird sich dieser Gesetzesartikel auch im Ausland bei den Drogenhanfdealern herumsprechen, und sie werden mit Portionen von 9 Gramm ihr grosses Geschäft machen. Grundsätzlich gibt es keine geringfügige Menge. Jede Menge ist schädlich und fördert den „Ameisenhandel“. Zum anderen bedeutet diese Definition zum Beispiel, dass bei einem THC-Analysewert von 12% mit 10 Gramm Marihuana 50 Joints gedreht werden können. Was das Rauchen von nur einem Joint bewirken kann, zeigten Versuche im Flugsimulator: die Piloten landeten bis 10 Meter neben der Zielgeraden.
  2. Mit einem Ordnungsbussensystem für Kiffer wird ein falsches Zeichen gesetzt. Eine Busse von 100 CHF ist für viele Kiffer wenig abschreckend. Die Polizei wird beim Bussensystem auch nicht entlastet. Eine Einvernahme der Kiffer vor Ort mit anschliessender Einleitung einer Strafverfolgung dauert nicht länger als das Ausstellen einer Busse. Können die Kiffer nicht zahlen, gibt’s eine grosse Bürokratie und am Ende müsste trotzdem ein ordentliches Verfahren eingeleitet werden. Eine Busse ist für den Kiffer im Moment eine Strafe; aber eine Anzeige mit einer Massnahme soll eine Veränderung des Suchtverhaltens bewirken.

Auch bei der Umsetzung des revidierten Betäubungsmittelgesetzes betreffend Abstinenzorientierung ist ein grosses Defizit zu erkennen. Es ist festzustellen, dass weder die Drogenberatungen, noch die Substitutionsbehandlungen (Methadon- und Heroinprogramm, welche uns im 2010 rund 150 Millionen CHF Krankenkassenprämien gekostet haben) das Ziel der Abstinenz anstreben. Dies bedeutet, dass auf Kosten der Bevölkerung immer mehr Drogenabhängige lebenslänglich in der Sucht gehalten werden.

Überall in der Politik wird die Nachhaltigkeit von Massnahmen verlangt, nur in der Drogenpolitik wird sie sträflich vernachlässigt. Ob bei uns in der Schweiz schon zu viele Profiteure der Suchtproblematik ihre Goldgruben verteidigen? Um die Probleme zu lösen, braucht es den Druck aus der Bevölkerung auf die Politik. Die Petition der Schweizerischen Vereinigung Eltern gegen Drogen ist in diesem Sinne sehr zu begrüssen.

Andrea Geissbühler
Andrea Geissbühler
Nationalrätin Bäriswil (BE)
 
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