Die Tierversuchsverbots-Initiative gefährdet Ihre Gesundheit!

Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» fordert ein vollumfängliches Verbot von Tierversuchen und von Forschung am Menschen. Ausserdem verboten werden sollen Einfuhr und Handel sämtlicher Produkte, die unter Anwendung von Tier- oder Menschenversuchen entwickelt wurden. Bei einer Annahme ist mit weitreichenden negativen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Schweiz, ihre forschende Industrie und ihre Hochschulen zu rechnen. Die Initiative wäre zudem mit verschiedenen internationalen Verpflichtungen nicht kompatibel und hätte zur Folge, dass ein rigoroser Kontrollapparat aufgezogen werden müsste. Sagen Sie deshalb am 13. Februar klar NEIN zu dieser extremen Initiative!

Martin Haab
Martin Haab
Nationalrat Mettmenstetten (ZH)

In den letzten 40 Jahren wurden die Anzahl Tierversuche um 70 % gesenkt. Schon heute ist die Forschung und Wissenschaft bestrebt, wann immer möglich auf den Tierversuch (in vivo) zu verzichten. Dabei wird auf Alternativen mittels Zellkulturen (im vitro) oder sogar auf simulationsbasierte Untersuchungen (in silico) ausgewichen. Im Zentrum stehen hierbei die 3R-Prinzipien zur kontinuierlichen Minimierung der Tierversuche am lebenden Tier: Refine, Reduce, Replace (verbessern, vermindern, vermeiden).  Im vergangenen Jahr hat der Bundesrat dazu das mit 20 Millionen Franken dotierte Forschungsprogramm NFP79 lanciert.

Tierversuche werden in 4 Schweregraden kategorisiert, nur gerade 3% aller Versuche sind mit schweren Belastungen für das Tier verbunden. 80% aller Versuchstiere sind Mäuse und Ratten und nur ganz vereinzelt werden heute noch Versuche an grösseren Säugetieren wie Primaten oder Hunden gemacht. Alleinschon gewisse Ausbildungsschritte in der Tierhaltung von Lernenden in der Landwirtschaft oder Veterinärmedizin (Klauenpflege, Geburtshilfe, etc.) werden als Tierversuche gewertet.

Was genau unter Menschenversuchen zu verstehen ist, bleibt unklar. In seiner Botschaft schreibt der Bundesrat: «Je nach Auslegung des nicht definierten Begriffs ‹Menschenversuche› kann dieser als Synonym von ‹Forschung am Menschen› verstanden werden. Es wäre somit nicht länger zulässig, ein Forschungsvorhaben mit erwachsenen, urteilsfähigen Personen durchzuführen, die sich aus wissen-schaftlichem Interessen oder aus solidarischen Überlegungen daran beteiligen möchten.»

Der Bundesrat sowie das Parlament und mit ihnen die SVP empfehlen ein wuchtiges NEIN. Dies nicht nur aus Sicht von Forschung und Wirtschaft, sondern vor allem aus der Gesamtsicht unserer Volksgesundheit.

Martin Haab
Martin Haab
Nationalrat Mettmenstetten (ZH)
 
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