Editorial

Nein zur unsinnigen Justizinitiative

Am 28. November stimmen wir über die sog. Justiz-Initiative ab. Diese Initiative verlangt, dass Bundesrichter künftig via Los bestimmt werden sollen. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, soll eine „unabhängige“ Fachkommission entscheiden. So wollen die Initianten die Unabhängigkeit der Gerichte stärken. Dass gerade die demokratische Legitimation der Gerichte ein entscheidender Faktor ist und die Wahl der Richter staatspolitische Bedeutung hat, wischen sie unter den Teppich. Fazit: Die Initiative ist eine Schnapsidee und gehört klar abgelehnt.

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)

Gemäss der Volksinitiative „Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)“ sollen die Richter am Schweizerischen Bundesgericht künftig per Los bestimmt werden. So erhoffen sich die Initianten eine „unabhängigere“ Justiz. Wer zum Losverfahren zugelassen wird, soll eine unabhängige Fachkommission entscheiden. Die Amtsdauer der Bundesrichter soll spätestens fünf Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters enden. Die Bundesversammlung könnte die Richter nur abberufen, wenn sie Amtspflichten schwer verletzen oder die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren haben.

Demokratische Legitimation wichtig

Die Initiative widerspricht allen Grundsätzen des schweizerischen Staatssystems. Erstens ist es in unserer direkten Demokratie von zentraler Bedeutung, dass die Gerichte demokratisch legitimiert sind. Rechtsprechung ist nicht eine rein juristisch-technokratische Aufgabe: Hier geht es um die Wahrnehmung der Aufgaben der dritten Staatsgewalt neben Exekutive und Legislative.

Zweitens sollen die Gerichte auch das politische Spektrum widerspiegeln. Schliesslich bringt jeder Richter, so unabhängig er auch ist, eine politische Gesinnung und unterschiedliche Lebens- und Berufserfahrung mit. Politisch einseitige Gerichte müssen vermieden werden. Darum ist es richtig, dass die Parteien ihre Richter anteilmässig nominieren.

Drittens ist der Akt einer Richterwahl ein Akt von staatspolitischer Bedeutung. Dies kann nicht einfach einer „unabhängigen Fachkommission“ überlassen bzw. per Los entschieden werden. Wer trifft die wichtigsten Entscheide in seinem Leben – Hochzeit, Geschäftseröffnung, Anstellung wichtiger Mitarbeiter – via Los?

Schweizer Richter sind unabhängig

Die Unterstellung, politische Parteien würden indirekt Einfluss auf die Urteile nehmen, ist absurd und entbehrt jeder Grundlage. In der Schweiz gibt es keine Urteile, die aufgrund politischer Einflussnahme ergangen sind. Die Initianten konnten denn auch nie konkrete Beispiele nennen. Aus diesem Grund gibt es nur eine Antwort auf diese absurde Initiative: ein klares Nein!

Gregor Rutz
Gregor Rutz
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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