Medienmitteilung

Hanebüchene Studien helfen nicht weiter

Mit der „KOF-Studie“ wurde heute eine weitere Studie zu den Effekten der Personenfreizügigkeit und den bilateralen Abkommen mit der EU publiziert.

Mit der „KOF-Studie“ wurde heute eine weitere Studie zu den Effekten der Personenfreizügigkeit und den bilateralen Abkommen mit der EU publiziert. Die Autoren der Studie scheitern schon an einer nachvollziehbaren Darstellung der Fakten.

Die heute publizierte Studie der Konjunkturforschungsstelle KOF der ETH „Der bilaterale Weg – eine ökonomische Bestandesaufnahme“ scheitert bereits auf den ersten Blick grandios. Nicht nachvollziehbare Zahlen und beliebige Vergleiche von Zeitreihen können nicht überzeugen und bringen die Debatte um die Zuwanderung keinen Schritt weiter.

Die Studie rechnet beispielsweise vor, dass die Zunahme der jährlichen Netto-Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit mit der EU zwischen 2002 und 2012 „nur“ 10‘000 bis 15‘000 Personen im erwerbsfähigen Alter betrug. Rund die Hälfte davon sei dabei gar durch weniger Zuwanderung aus Drittstaaten kompensiert worden. Dumm nur, dass die Netto-Zuwanderung gegenüber dem in der Studie genannten Vergleichszeitraum (1995 bis 2002) gemäss offizieller Statistik insgesamt um rund 50‘000 Personen pro Jahr zugenommen hat und die Zuwanderung aus Drittstaaten in etwa gleich geblieben ist. Woher die Differenz kommt, bleibt weitgehend schleierhaft. Mit beliebiger Zahlenakrobatik wird kein Problem der Zuwanderung gelöst.

Dass zusätzliche Zuwanderung auch zusätzliches Bruttoinlandprodukt (BIP) bringt, ist ebenso logisch wie trivial. Dass nach 170 Seiten Zahlenreiterei der Gesamteffekt einer Kündigung der Bilateralen (I) auf -0,2% des BIP pro Jahr geschätzt wird, was vernachlässigbar wäre, kontrastiert in kaum überbietbarer Weise mit der Feststellung in der Medienmitteilung der KOF, dass mit dem Ende der Bilateralen I das Erfolgsmodell der Schweiz gefährdet sei. Fazit: Eine Studie mehr – aber kein brauchbarer Beitrag zur aktuellen Diskussion.

Was es jetzt braucht, sind nicht weitere fruchtlose Blicke in die Vergangenheit, sondern konkrete Schritte zur Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsbestimmung zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung. Hier ist der Bundesrat gehalten, endlich die Umsetzungsgesetzgebung vorzulegen.

 
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