Medienmitteilung

IV-Finanzierung: Versuchter Staatsstreich

In einem einmaligen Akt, welcher einem Staatsstreich gleichkommt, versuchen die Mitte- und Links-Parteien, die IV-Zusatzfinanzierungsvorlage nachträglich zu ändern. Sie scheinen aus Angst vor…

In einem einmaligen Akt, welcher einem Staatsstreich gleichkommt, versuchen die Mitte- und Links-Parteien, die IV-Zusatzfinanzierungsvorlage nachträglich zu ändern. Sie scheinen aus Angst vor einer Abstimmungsniederlage die Nerven zu verlieren. Damit soll der bereits definitiv beschlossene und im Bundesblatt veröffentlichte Text der Vorlage nachträglich verändert werden, um die finanzkräftigen Wirtschaftsverbände für die Steuererhöhung an Bord zu holen. Dies nach diversen trickreichen gescheiterten Versuchen, die Vorlage wegen der Rezession hinauszuschieben. Das Vorgehen gleicht einem Staatsstreich.

Unglaubliches spielt sich heute in Bern ab. Nachdem der Bundesrat den Abstimmungstermin dreimal hinausgeschoben hat, beschlossen heute die beiden Wirtschaftskommissionen gegen den Widerstand der SVP, das Inkrafttreten der IV-Finanzierung um ein Jahr auf den 1. Januar 2011 zu verschieben. Die anderen Parteien befürchten wegen der Rezession eine Abstimmungsniederlage, verlieren die Nerven und wollen die finanzkräftigen Wirtschaftsverbände für die Steuererhöhung an Bord holen. Daher sind sie im Begriff, sich im Parlament mit einem Schnellschuss über die geltende Rechtsordnung hinwegzusetzen, was einem Staatsstreich gleich kommt. Ein solches Vorgehen ist so in unserem Bundesstaat noch nie da gewesen.

Am 13. Juni 2008 verabschiedeten die National- und Ständeräte den Beschluss zur Erhöhung der Mehrwertsteuer definitiv. Am 24. Juni 2008 wurde er im Bundesblatt publiziert und damit allen Schweizern zur Kenntnis gebracht. Deshalb war der Bundesrat gezwungen, den Abstimmungstermin anzusetzen (Art. 58 BPR). Dies hat er ein erstes Mal auf den 17. Mai 2009 getan und nur Wochen später auf den 27. September 2009 korrigiert. Noch vor der Frühlingssession wollte er dem Parlament nochmals schmackhaft machen, diesen Abstimmungstermin wegen der Rezession zu verschieben, was damals von allen Parteien abgelehnt wurde.

Was nun heute von den Kommission beschlossen wurde, nämlich die nachträgliche Änderung eines bereits verabschiedeten und publizierten Verfassungsartikels ist rechtsstaatlich höchst bedenklich. Das Parlament kann einen definitiv verabschiedeten und publizierten Beschluss nicht mehr ändern. Denn der Beschluss wurde dem Volk im Bundesblatt bereits vorgelegt. Ein solches Vorgehen widerspricht Treu und Glauben und ist unserem Parlament und unserer direkten Demokratie nicht würdig.

Die SVP verlangt von den Mitte- und Linksparteien den Rechtsstaat nicht auszuheben, sondern einen fairen Abstimmungskampf zu führen. Deshalb fordert die SVP, dass die IV-Zusatzfinanzierungsvorlage dem Volk am 27. September 2009 in unveränderter Form mit Inkrafttreten per 1.1.2010 unterbreitet wird.

Bern, 10. Juni 2009

 
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