Medienmitteilung

Staatskinder ??? – Nein !!!

Die SVP startete heute Mittwoch ihren Abstimmungskampf gegen die Mut-terschaftsversicherung mit einer Medienkonferenz in Bern. Die Mutterschaftsversicherung bedeutet nichts anderes als ein weiterer…

(SVP) Die SVP startete heute Mittwoch ihren Abstimmungskampf gegen die Mut-terschaftsversicherung mit einer Medienkonferenz in Bern. Die Mutterschaftsversicherung bedeutet nichts anderes als ein weiterer Sozialausbau und ist zudem eine gehörige Mogelpackung. Bis zur Abstimmung am 26. September wird die SVP mit ihrer Kampagne unter dem Titel „Staatskinder?“ das Schweizer Volk von einem NEIN zur Mutterschaftsversicherung überzeugen.

Seit 1984 hat das Schweizer Volk zur Mutterschaftsversicherung oder damit im Zusammenhang stehenden Vorlagen schon dreimal NEIN gesagt. Die erneute parlamentarische Initiative aus linken Kreisen, die unter anderem 14 Wochen Erwerbsersatzentschädigung für erwerbstätige Mütter verlangt, kommt deshalb einer „Zwängerei“ gleich. Dagegen haben Vertreterinnen und Vertreter aus SVP und FDP im Oktober 2003 das Referendum ergriffen.

Staatliche Zwangsversicherungen (z.B. AHV und IV) sichern gegen Schicksalsschläge wie Invalidität oder Todesfälle in der Familie ab. Kinder zu bekommen ist jedoch kein Schicksalsschlag. Mit der Mutterschaftsversicherung wird dieses freudige Ereignis quasi zu einem Schadensfall erklärt, gegen den berufstätige Frauen vom Staat versichert werden sollen. Es ist aber nicht Aufgabe des Staates, die Geburt von Kindern zu finanzieren. Die SVP will keine „Staatskinder“!

Unser Sozialstaat hat seine ökonomischen Grenzen längst erreicht. Kommt die Mutterschaftsversicherung hinzu, würde dies höhere Lohnnebenkosten, höhere Steuer- sowie Abgabebelastungen und in einigen Jahren mit Sicherheit zusätzliche Mehrwertsteuer-Prozente bedeuten. Das verunmöglicht das Wirtschaftswachstum und schadet den Unternehmen. Dass der Erwerbsersatz bei Mutterschaft nun in der Erwerbsersatzordnung (EO) Aufnahme finden soll, ist damit zu begründen, dass dort kurzfristig noch finanzielle Mittel vorhanden sind. Ist die EO aber geplündert – und das dürfte innert drei bis fünf Jahren der Fall sein – so wird sich die Mutterschaftsversicherung zur Mogelpackung entwickeln.

Der Verfassungsauftrag zum Familienschutz aus dem Jahr 1945, der die Einrichtung einer Mutterschaftsversicherung vorsieht, ist schon längst überholt und erfüllt. Spätestens seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung ist die Finanzierung der Geburt geregelt. Zudem ist die heutige rechtliche Situation im Arbeitsgesetz und im Obligationenrecht bestens abgehandelt.

Je länger der staatlich verordnete Mutterschaftsurlaub dauert, desto kleiner die Chancen junger Frauen auf dem Stellenmarkt. Und das nach wie vor grosse Heer von Müttern, die als Hausfrauen zuhause tätig sind, hat bei der vorliegenden Mutterschaftsversicherung sowieso das Nachsehen, weil diese Hausfrauen schlicht und einfach leer ausgehen. Für die SVP ist die Mutterschaftsversicherung deshalb unnötig, unfair und muss abgelehnt werden.

Bern, 11. August 2004

 
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