Referat

Bundesratswahl durch das Volk – die Vollendung der direkten Demokratie

Endlich – es ist soweit. Heute beginnt die SVP mit der Unterschriftensammlung zur Initiative für die Volkswahl des Bundesrates. Bei Zustandekommen der Initiative erhält das Schweizer Volk nach den…

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)

Endlich – es ist soweit. Heute beginnt die SVP mit der Unterschriftensammlung zur Initiative für die Volkswahl des Bundesrates.

Bei Zustandekommen der Initiative erhält das Schweizer Volk nach den Jahren 1900 und 1942 zum dritten Mal in seiner Geschichte die Gelegenheit, über die Volkswahl des Bundesrates an der Urne abzustimmen. Zum Zeitpunkt der Abstimmung über unsere Initiative wird die letzte Meinungsäusserung des Schweizer Volkes zu eben dieser Frage über 70 Jahre zurückliegen. Es ist also Zeit, diese Frage wieder zu stellen.
Waren die zwei früheren Volksbegehren mit jeweils unnötigem Ballast überladen, so konzentrieren wir uns im aktuellen SVP-Initiativtext einzig und allein auf das eigentliche Kernanliegen, nämlich die Wahl des Bundesrates durch das Volk. Deshalb gebe ich diesem Anliegen eine gute Chance, dass es an der Urne angenommen wird.

Die Volksinitiative kommt zum richtigen Zeitpunkt. Lägen die Unterschriftenbögen jetzt nicht fix und fertig vor, die SVP hätte sich heute diesem Anliegen annehmen müssen. Die Regierungsmitglieder und auch das Parlament haben nämlich in den letzten Monaten eindrücklich bewiesen, dass es dieses neue Volksrecht als Instrument der direkten Demokratie dringend braucht.
Gerade im Nachgang zur sogenannten Minarett-Initiative wähnten sich viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger im falschen Film, als sich diverse Bundesräte vom eigenen Volk und Volksentscheid distanzierten, sich entschuldigten und im Ausland gar ungefragt Wege aufzeigten, wie dieser Entscheid des Souveräns korrigiert werden könnte. Statt sich bedingungslos vor das eigene Volk zu stellen, den Entscheid zu verteidigen und unsere einmalige Demokratie zu erläutern, haben die Regierungsmitglieder ihr wahres Gesicht gezeigt. Sie sind nicht dem eigenen Volk verpflichtet.

Bundesräte die vom Volk direkt gewählt werden müssten, würden sich niemals so despektierlich gegenüber dem eigenen Souverän verhalten. Die Regierungsmitglieder wären nur dem Volk und nicht irgendwelchen ausländischen Regierungen oder etwelchen internationalen Organisationen verpflichtet.
Die Bundesräte pflegen mit dem heutigen Wahlmodus vorab die Politiker in Bern, schliesslich ist einzig das Parlament der Wahlkörper. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier gehören gehegt und gepflegt, die Bevölkerung geht dabei jedoch vergessen.

Das Parlament wiederum hat bei mehr als einer Bundesratswahl in der jüngeren Geschichte eine schlechte Figur gemacht. Parteispielchen, Hinterzimmerabsprachen, Intrigen und Geheimpläne standen über sachlichem und verantwortungsvollem Handeln für die Schweiz. Das Parlament hat durch sein unmögliches Verhalten bewiesen, dass es besser ist, den Souverän mit der wichtigen Wahl der Regierung zu betrauen.
Aug in Auge mit dem Volk, dem Volk verpflichtet, vom Volk gewählt. Der Bundesrat kann nur gewinnen! Damit wird unsere direkte Demokratie endlich vollendet. Der Makel des Fehlens eines zentralen Elementes unserer Volksrechte wird eliminiert.

Die Volkswahl der Regierung ist in der Schweiz bekanntlich nichts Neues. In jedem Kanton ist es selbstverständlich, dass die Kantonsregierungen direkt durch das Volk gewählt werden. Ob grosse oder kleine Kantone, überall wird direkt gewählt. Bis auf zwei Ausnahmen im sogenannten Majorzverfahren; wo notwendig, mit entsprechendem Schutz für sprachliche Minderheiten.

Die Initiative ist denkbar einfach:

  • Das Wahlgremium ist neu das Schweizer Volk und nicht mehr das Parlament.
  • Die Volkswahl des Bundesrates findet mit den ordentlichen Nationalratswahlen statt. 
  •  Alle vier Jahre.
  • Wählbar als Bundesrat ist jeder, der auch in den Nationalrat wählbar ist.
  • Der sprachlichen Minderheit werden mindestens zwei Sitze garantiert. Damit ist der Schutz der lateinischen Schweiz, im Bundesrat angemessen vertreten zu sein, explizit in der Verfassung garantiert. Dies ist im Gegensatz zu heute eine weitere Verbesserung.
  • Das Wahlsystem richtet sich nach dem Majorz. Und zwar gemäss demjenigen System, bei dem alle gültigen Kandidatenstimmen (ohne leere Stimmen) durch die Anzahl zu wählende Bundesräte geteilt werden und das Resultat anschliessend geteilt wird durch zwei plus 1. Dieses Majorzverfahren – das in den meisten aller Kantone angewendet wird – kommt dem Proporzverfahren sehr nahe, weil das absolute Mehr nicht ungebührlich hoch angesetzt ist und es so nicht zwingend zu einem zweiten Wahlgang kommen muss.

Die Volkswahl des Bundesrates ist ein Gebot der Stunde, sie ist zukunftsweisend und wird die Regierung längerfristig wieder stärken. Der Bundesrat wird durch das Volk für seine Regierungsaufgabe legitimiert. Die angeschlagene und zur Zeit schwache Regierung kann mit dieser Massnahme wieder Vertrauen zurückgewinnen und die Schweiz wieder so vertreten, wie wir das von einer starken Regierung erwarten würden. Zum Wohle der Schweiz und letztlich von uns allen.

Toni Brunner
Toni Brunner
Nationalrat Ebnat-Kappel (SG)
 
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