Themen
Sozialwerke
Referat

Die 5. IV-Revision ist massgeblich von der SVP geprägt worden

Vor der Beratung 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) im Nationalratsplenum, stellt die SVP mit Befriedigung fest, dass das vorgelegte Projekt, wie es aus den Beratungen der Kommission für sozia

Guy Parmelin
Guy Parmelin
Nationalrat Bursins (VD)

Vor der Beratung 5. Revision der Invalidenversicherung (IV) im Nationalratsplenum, stellt die SVP mit Befriedigung fest, dass das vorgelegte Projekt, wie es aus den Beratungen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hervor gegangen ist, in die richtige Richtung geht. Gleichzeitig bedauert die SVP aber, dass der Bundesrat soviel Zeit gebraucht hat, um endlich grundlegende Massnahmen zu ergreifen und entsprechend zu handeln.

Unsere Partei ist in den letzten Jahren nie müde geworden, in zahlreichen Vorstössen die verschiedenen Ungereimtheiten und Missbräuche bei der IV anzuprangern. Beispielsweise hat eine Motion der SVP-Fraktion unter dem Titel „Bekämpfung der Scheininvalidität“ (Nr. 03.3412) den Bundesrat nicht dazu bewegen können, rasch zu handeln. Der Bundesrat scheint sich, so kann man es seiner Antwort entnehmen, der Dringlichkeit des Handelns nicht wirklich bewusst gewesen zu sein. Er gab sich beschwichtigend und hielt es nicht für notwendig, den Kampf gegen die IV-Missbräuche zu verstärken. In seiner Antwort auf unsere damalige Motion stellte der Bundesrat lediglich fest, dass die „Zunahme neuer Renten gebremst werden und die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen verstärkt werden müssten“. In seiner Schlussfolgerung forderte er die Umwandlung der Motion in ein Postulat. Heute spricht man glücklicherweise eine völlig andere Sprache.

Wenn sich die Sprache zwischenzeitlich dermassen verändert hat, so hat das vor allem damit zu tun, dass die SVP zwischen dem Vernehmlassungsverfahren zur 5. IV-Revision und den Debatten in der Frühjahrssession 2006 wiederholt auf die Dringlichkeit einer grundlegenden Restrukturierung der Invalidenversicherung aufmerksam gemacht hat. Im Oktober 2004 listeten wir in einem Grundlagenpapier unter dem Titel „Sanierung vor Finanzierung: Schluss mit der Scheininvalidität“ unsere Forderungen auf, um die IV noch vor jeder neuen Finanzspritze von Grund auf zu sanieren und sie definitiv aus dem Teufelskreis der chronischen Defizite zu befreien. Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat diese Analyse der SVP voll und ganz bestätigt, so vor allem unsere Feststellungen, dass es zu zahlreichen Missbräuchen gekommen ist und dass sogar die Eidgenossenschaft als Arbeitgeberin ihre Pflichten auf schamlose Weise vernachlässigt hat, indem sie die IV als „Mittel zur Personalrestrukturierung“ missbraucht hat, mit all den Folgen, die wir heute kennen. Die IV ist unterdessen zu einer Art „Komplementär-Sozialhilfe“ verkommen, weil sie in den Augen von Arbeitgebern wie von Arbeitnehmern die einfachste und bequemste Lösung ist, überzähliges oder unliebsames Personal los zu werden.

Bereits in unserem Grundlagenpapier wiesen wir auf die Notwendigkeit hin, vordringlich die Struktur der IV zu sanieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden zahlreiche Massnahmen vorgeschlagen: neue Definition des Invaliditätsbegriffs; Wiederaufwertung des Grundsatzes „Arbeit vor Rente“; Erhöhung der Beitragsdauer auf mindestens fünf Jahre, um Anspruch auf eine Rente erheben zu können; Anwendung der gleichen Massstäbe in allen Kantonen, beschleunigte und effizientere Behandlung von Rekursen vor Gericht usw.

In seiner definitiven Botschaft zu Handen der Räte hat sich der Bundesrat endlich Rechenschaft über den desolaten, finanziellen Zustand der IV gegeben und empfohlen, die im Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagenen Massnahmen zu verstärken.

Mitte 2006 tritt die Teilreform Verfahrensstraffung in Kraft. Diese beinhaltet Massnahmen, die von unserer Partei unterstützt oder vorgeschlagen worden sind. Dazu gehören die Aufhebung der kostenlosen Rekurse oder die Einschränkung der Kognition des Bundesgerichts. Diese beiden Neuerungen werden die Dauer und die Effizienz der Verfahren positiv beeinflussen. Im Weiteren wird die strukturelle Reform (5. IV-Revision, Nr. 05.052) auf Vorschlag der SVP klar von der eigentlichen Finanzierung getrennt. Die Finanzierung wird zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert, so wie wir dies ausdrücklich verlangt haben. Was uns besonders freut ist die Tatsache, dass zahlreiche Verschärfungen, die wir gefordert haben, im strukturellen Reformpaket enthalten sind.

Auch die Früherkennungsmassnahmen geben aus Sicht der SVP Anlass zur Genugtuung. Trotz zahlreicher Versuche der Linken und der Mitte, die vorgeschlagenen Massnahmen unter den verschiedensten Vorwänden abzuschwächen oder diese gar auszuhöhlen, sind der Grundsatz der Verbindlichkeit auf der Ebene der Anmeldung und vor allem die verstärkten Mitwirkungspflichten der Gesuchsteller in der Kommission aufrechterhalten worden.

Auch die Neudefinierung des Rentenanspruchs, wie wir sie wiederholt gefordert haben (Art. 28 IVG), ist zweifellos ein wichtiger Faktor, der es den IV-Stellen ermöglichen wird, ihre Arbeit schneller und effizienter als bisher zu verrichten. Es handelt sich um eine Reform im Interesse der gesamten Bevölkerung und der Steuerzahler dieses Landes, eine Reform, die jedoch wesentlichen Grundsätze einer Sozialversicherung, was die IV ist, vollauf respektiert. Rasche Wiedereingliederung in die Arbeitswelt mit einem gezielten Massnahmenpaket, eine bessere Koordination, Forderung nach einer maximalen Zusammenarbeit der Versicherten und aller andern Beteiligten: Dies sind die Voraussetzungen dafür, dass das in der neuen Gesetzgebung verankerte System einwandfrei funktioniert. Der von unserer Partei ständig ausgeübte Druck hat also zumindest teilweise Früchte getragen.

Jetzt geht es darum, dass dieser zweite Teil der 5. IV-Revision möglichst rasch umgesetzt wird, denn mit jedem Tag, der weiter verstreicht, wird das Loch in der IV-Kasse um mehr als 6 Mio. Franken tiefer.

Auch wenn der in letzter Zeit festgestellte Rückgang zugestandener Renten begrüssenswert ist – dank einer besseren Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten und dem ständigen politischen Druck der SVP – und dies noch bevor die neue Gesetzgebung in Kraft gesetzt worden ist, dürfen wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen. Es ist absehbar, dass die 5. IV-Revision bei weitem nicht ausreichen wird, um das angepeilte Ziel einer ausgeglichenen IV-Rechnung zu erreichen und anschliessend die Schulden dieser Sozialversicherung abzubauen.

Die SVP nimmt mit Befriedigung zu Kenntnis, dass ihren Vorschlägen oft Rechnung getragen worden ist und dass diese dazu beitragen werden, die Situation teilweise wieder ins Lot zu bringen, auch wenn noch weitere Massnahmen ergriffen werden müssen, um ein finanzielles Gleichgewicht herbei zu führen.

Guy Parmelin
Guy Parmelin
Nationalrat Bursins (VD)
 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden