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Sozialwerke

Die SP deckt Sozialmissbraucher, das ist ungerecht, unsozial und unschweizerisch

Bis vor etwa 16 Jahren galt in weiten, insbesondere linksdenkenden Bevölkerungskreisen, die Meinung, wer Versicherungsleistungen oder auch Sozialhilfe bezieht, betrügt nicht. Ich höre heute noch die Worte der ehemaligen grünen Nationalrätin Monika Stocker, dass alle Bezüger von staatlichen Hilfeleistungen arme und kranke Menschen seien, welche dringend Hilfe brauchen. Unter ihnen befänden sich keine Betrüger. Als die SVP als erste und einzige Partei wagte, das Gegenteil zu sagen, wurde sie mit Häme übersät.

Mauro Tuena
Mauro Tuena
Nationalrat Zürich (ZH)

Doch die Realität, meine Damen und Herren, sieht anders aus. Auf Druck der SVP und später der Medien und der Öffentlichkeit kamen unzählige, zum Teil krasse Missbräuche durch Bezüger von Versicherungs- und Sozialhilfeleistungen ans Tageslicht. Die durch die Betrugsmaschen verursachten Schäden bewegten sich sowohl bei den Versicherungen, wie auch in der Sozialhilfe, in der Grössenordnung von 6 Prozent der gesamthaft ausbezahlten Leistungen. Es geht also um Milliardensummen.

Nutzen von Sozialdetektiven mehrheitlich unbestritten
In den letzten 12 Jahren war der Einsatz von Versicherungs-, wie auch von Sozialdetektiven, mehrheitlich unbestritten. Auch linke Kreise nahmen die grossen Erfolge des genaueren Hinsehens und Aufdeckens zähneknirschend zur Kenntnis. Die Missbrauchsquoten gingen in der Folge massiv zurück. Mutmassliche Erschleicher von ungerechtfertigten Leistungen wussten, dass sie damit rechnen mussten, erwischt zu werden. Sie überlegten sich deshalb zweimal, ob sie betrügen sollten. Der präventive Charakter des Einsatzes von Versicherungs- und Sozialdetektiven ist also offensichtlich.

Mit einem denkwürdigen Entscheid vom 18. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Überwachungsmassnahmen durch eine Versicherung für nicht zulässig erklärt. Er bemängelte, dass hierfür die gesetzlichen Grundlagen fehlen. Nur Tage später stellten die Sozialversicherungen und diverse Sozialämter den Einsatz von Überwachungsmassnahmen ein. Die Sozialbetrüger jubelten. Sie liessen die Champagnerkorken knallen. Das Betrügen wurde wieder salonfähig. Man musste keine Kontrollen mehr fürchten. Die Geprellten sind bei Versicherungen die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler und im Falle der Sozialhilfe die Steuerzahlenden.

Ausgewogene Vorlage des Parlaments
Die SVP reagierte in den eidgenössischen Räten sofort und reichte eine parlamentarische Initiative ein. Gleichzeitig erarbeitete die Gesundheitskommission des Ständerates einen Entwurf, um der Forderung des Strassburger Gerichtes nachzukommen. Ziel war es, so schnell wie möglich die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz vom bewährten, über 12 Jahren gut funktionierenden Instrument der Versicherungsdetektive zu schaffen

National- und Ständerat unterstützten die Ergänzung des Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die Überwachung von Versicherten in der Frühlingssession dieses Jahres. Die neu geschaffenen Änderungen sind ausgewogen und zementieren die Praxis der letzten 12 Jahre.

Kontrollen sind üblich – auch in der Arbeitswelt
Gegen den Beschluss der eidgenössischen Räte haben linke Kreise das Referendum ergriffen. Unverständlich ist hierbei, dass die SP – nach anfänglichem Zögern – die Unterschriftensammlung aktiv unterstützte. Wieso zögerte die Parteispitze? Weil sie eigentlich wusste, dass auch ihre Basis die Sozialbetrüger nie und nimmer goutiert und daher den massvollen Einsatz von Sozialdetektiven, wie ihn das Gesetz neu vorsieht, gutheissen wird. Denn jeder Arbeitgeber kontrolliert schliesslich auch, ob seine Arbeitnehmer ihren Pflichten nachkommen. Würden die Arbeitgeber das nicht machen, könnte so manches Unternehmen seine Tore bald schliessen. Wieso sollten also jene, die nicht arbeiten und das Geld der anderen erhalten, nicht auch kontrolliert werden? Der SP-Parteielite scheint aber die harte Realität der Arbeitswelt ebenso fremd zu sein wie die eigene Parteibasis. Die SP ist zur «Sozial-Betrüger-Begünstigungs-Partei» verkommen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass Levrat und Genossen die asozialen Versicherungsbetrüger mit allen Mitteln zu schützen versuchen.

Sozialbetrüger sind asozial
Denn, meine Damen und Herren, das missbräuchliche Erschleichen von Versicherungsleistungen ist in grobem Stile asozial. Es treibt die Prämien für alle Versicherten, von denen die allermeisten ja ehrlich sind, massiv in die Höhe. Sie sind die Leidtragenden von Versicherungsbetrügereien. Ebenso asozial ist es, diese Sozialschmarotzer schützen zu wollen, wie es die SP versucht, indem sie Sozialdetektive verhindern will.

Die SUVA zum Beispiel, hat 2017 ohne den Einsatz von verdeckten Versicherungsermittlern 12.5 Mio. Franken ungerechtfertigte Leistungsbezüge verhindert. Mit dem Einsatz von Versicherungsdetektiven waren es im Jahr zuvor, also 2016, 5.5 Mio. Franken mehr, also rund 18. Mio. Franken.

Die Schweizerische Sozialversicherungsanstalt Zürich hat 2017 über 700 Meldungen bezüglich möglichem Betrug erhalten. Das sind 43 Prozent mehr als 2016. Infolge fehlender Observationsmöglichkeiten gingen aber die aufgedeckten Fälle um rund 35 Prozent zurück.

Eine Umfrage bei Versicherungen ergab überall das gleiche Bild: Die im Jahr 2017 aufgedeckten Missbrauchsfälle gingen gegenüber dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre massiv zurück. Sämtliche angefragten Versicherungen sagen übereinstimmend, dass das Mittel der Observation eines Versicherten, bei ernsten Verdachtsfällen des Betrugs unerlässlich und zwingend ist.

Zur Aufdeckung von Missbräuchen sind Versicherungsdetektive das letzte Instrument. Es müssen hohe versicherungsinterne Hürden überwunden werden, bevor ein Sozialdetektiv zum Einsatz kommt. Nicht zuletzt verhindern die grossen Kosten einer Überwachung, dass die Versicherungen leichtfertig und ohne einen harten Verdacht einen Detektiv losschicken. Vorgängig werden intern unzählige andere Massnahmen durchgeführt.

Meine Damen und Herren, heute gilt es, asozialem Versicherungsbetrug einen Riegel zu schieben. Warum soll ein über 10-jähriges, taugliches und sehr bewährtes Instrument nicht weitergeführt werden? Linksparteien und linke Kreise begünstigen mit ihrem weltfremden Referendum mutmassliche Versicherungsbetrüger. Das Nachsehen haben die zigtausenden ehrlichen Prämienzahler. Ihre Versicherungsprämien steigen wegen Betrügereien jährlich an. Ehrliche Bezüger von Versicherungsleistungen brauchen sich auch weiterhin keine Sorge zu machen. Ihre Leistungen bleiben unangetastet. Und sie werden auch nicht überwacht, auch nicht vorsorglich.

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, heute diese Vorlage zur Ergänzung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts zu unterstützen und somit Nein zu sagen zum Versicherungsbetrug!

Mauro Tuena
Mauro Tuena
Nationalrat Zürich (ZH)
 
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