Referat

Die staatspolitische Bedeutung der produzierenden Landwirtschaft für die Schweiz

von Werner Salzmann, Präsident der SVP Kanton Bern (BE)

Die Anbauschlacht im zweiten Weltkrieg wird heute oft belächelt. Die jüngeren Generationen wissen schon fast nicht mehr, was das war. Man sagt, es sei lediglich eine psychologische Massnahme ohne Bedeutung für die Versorgung gewesen. Tatsache ist aber, die Anbauschlacht hat stattgefunden und sie war wichtig in einer Zeit, in der man sich noch bewusst war, dass das tägliche Brot erarbeitet werden muss, und in der man einen Grossteil des Lohnes für Lebensmittel verbrauchte.

Heute haben wir uns daran gewöhnt, dass wir unabhängig von der Jahreszeit stets alles verfügbar haben, weil es aus der ganzen Welt bei Grossverteilern im Regal steht, oft sogar zum Schnäppchenpreis. Die Milch kommt aus dem Tetrapack und nicht vom Bauern, und die Äpfel sollen möglichst glänzend gleichmässig aussehen. Uns genügen ein bisschen Swissness im Werbespot und der Slogan, dass da und dort ganz viel Schweiz drin steckt. Kein Wunder ist heute Food waste ein Thema. Wer sich nicht mehr bewusst ist, dass das Vorhandensein von genügend Lebensmitteln keine Selbstverständlichkeit ist, wird auch nicht mehr Sorge tragen zu dem, was er oder sie im Kühlschrank hat. Verloren gegangen ist ja auch das Wissen und der Wille zum Nutzen von nicht mehr ganz frischen Lebensmitteln wie beispielsweise Brot. Wer macht heute noch selber Paniermehl oder Vogelheu aus altem Brot?

Als Folge davon scheint vielen die Ernährungssouveränität nicht mehr wichtig. Die meisten Bürgerinnen und Bürger machen sich keine Gedanken, was im Krisenfall wäre. Als kürzlich Armeechef Blattmann offenlegte, dass er zu Hause genügend Mineralwasser für den Kriegsfall bereit hat, machte dies Schlagzeilen. Es wurde klar, dass heute die wenigsten noch Notverrat haben. Der Bundesrat hat die Signale natürlich auch lange Zeit so gesetzt, als sei alles jederzeit verfügbar. Es ist aber gefährlich, wenn die Ernährungssouveränität als hohes Gut kein Begriff und schon gar kein Ziel mehr ist. Die Ernährungssicherheit muss in erster Linie auf einer soliden und hochwertigen einheimischen Produktion basieren, denn eine auf lokalen Ökosystemen aufgebaute Lebensmittelversorgung wird gegenüber weltweiten Ernährungskrisen weniger anfällig sein als eine Versorgung, die vom globalen Lebensmittelmarkt abhängig ist. In diesem Sinne argumentiert auch eine unabhängige Studie der ETH.

Die Konflikte, welche den Handel einschränken oder zum Erliegen bringen können, sind nicht weit. Die Ukraine bzw. Russland haben es ja gezeigt. Solange es Nationalstaaten gibt, und die wird es noch eine Weile geben, täte man als Regierung gut daran, dafür zu sorgen, dass auch im eigenen Land etwas produziert wird und die Produktion nötigenfalls gesteigert werden kann. Eine vorsichtige und vorausschauende Regierung sorgt dafür, dass die Bevölkerung auch in Krisenzeiten versorgt ist und etwas angebaut wird. Dieser Auftrag geht aus dem Art. 104 der Bundesverfassung klar hervor. Wenn wir uns in der Welt umsehen, schützen viele Länder ihre Landwirtschaft, allen voran die USA. Offenbar wollen sie nicht riskieren, dass man die Bevölkerung im Krisenfall nicht versorgen kann. Natürlich bin ich mir bewusst, dass wir es in unserer kleinen Schweiz mit inzwischen über 8 Millionen Menschen und immer weniger freier Fläche gar nicht mehr schaffen, eine 100%ige Versorgung zum heutigen Niveau zu erreichen. Im Krisenfall geht es ja auch nicht um einen Standard wie in normalen Zeiten. Wichtig ist aber, dass wir in der Lage sind, mindestens eine Zeit lang eine gewisse Versorgung sicherzustellen. Und es geht auch darum, dass man weiss, dass die Schweiz dies könnte, und wir sind nicht so leicht erpressbar, sei es durch andere Länder oder auch durch Terroristen. Unsere dezentrale Produktion mit kleinen Betrieben ist eine ideale Voraussetzung zur Versorgung in Krisenzeiten jeglicher Art.

Ein weiterer wichtiger Aspekt bei diesem Thema ist auch die Nahrungsmittelsicherheit. Wir können – trotz aller EU-Vorschriften – nur kontrollieren, was wir in unserem Land produzieren. Nur hier haben wir die Möglichkeit, rasch direkt und unmittelbar einzugreifen und so sicherzustellen, dass die Lebensmittel, die auf den Tisch kommen, nicht schädlich sind. Nichts gegen die Betriebe in der EU, aber Tatsache ist, dass dort Massenproduktion die Regel ist, und Massenproduktion bringt zwar günstigere Preise, aber auch unerwünschte Nebeneffekte durch teilweise notwendige Zusatzstoffe wie Antibiotika oder Unkrautvertilger. In der Schweiz sind die Betriebe kleiner und dadurch überschau- und kontrollierbarer. Bei Importen sieht das anders aus, da erfahren wir meist erst davon, wenn der Skandal längst passiert ist. Ich erinnere an die Gammelfleischskandale in Deutschland 2005. 2008, also ganze 3 Jahre später gab es dann eine neue EU-Richtlinie, welche mehr Lebensmittelsicherheit schaffen sollte.

Heute wird ja auch viel über die Energiewende gesprochen. Zu dieser Debatte gehört nicht nur die Produktion von Biogas und Windenergie, sondern auch das Einsparen von CO2 durch weniger Transporte. Es ist nicht neu, aber doch einmal mehr zu unterstreichen: Die inländische Produktion von Nahrungsmitteln ist auch ökologisch sinnvoll. Die Ökobilanz von Tomaten, welche durch halb Europa gekarrt werden ist nun mal schlechter als die Ökobilanz von Tomaten, die sie auf ihrem Balkon züchten oder eben beim Bauern nebenan kaufen. Ich spreche dabei natürlich von saisongerechter Ware. Wenn die produzierenden Bauernbetriebe wieder die Beachtung fänden, welche sie verdienen, wüssten die Konsumentinnen und Konsumenten dann vielleicht auch wieder, wann welches Gemüse Saison hat und würden so ihren Teil zur viel zitierten Energiewende beitragen. Seltsamerweise scheint sich der Bundesrat wenig für diesen Aspekt der Energiewende zu interessieren.

Eine produzierende Landwirtschaft ist auch für eine nachhaltige Entwicklung eines ländlichen Raumes zentral. Bauernbetriebe sichern nicht nur Arbeitsplätze im eigenen Betrieb, sie sorgen auch für Arbeit in den vor- und nachgelagerten Gewerbebetrieben. Diese Tatsache leistet einen wesentlichen Beitrag zur dezentralen Besiedelung unseres Landes, die in unserer BV in Art 104 Abs. 1, Bst. c verankert ist.

All diese Aspekte, Ernährungssouveränität, Versorgungssicherheit, gesunde Lebensmittel und die Ökologie zeigen, dass der Verfassungsauftrag eben nach wie vor richtig und wichtig ist. Eine produzierende Landwirtschaft ist von staatspolitischer Bedeutung und verdient entsprechende Rahmenbedingungen.

 
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