Referat

Griffigere Einbürgerungskriterien zwingend notwendig

Die SVP wehrt sich entschieden gegen die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf das Schweizer Bürgerrecht. Das heisst: Die Kriterien in Art. 14 BüG (Eignung) sind zu überprüfen. Diese Kriterien bilden di

Natalie Rickli
Natalie Rickli
Nationalrätin Winterthur (ZH)

Die SVP wehrt sich entschieden gegen die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf das Schweizer Bürgerrecht. Das heisst: Die Kriterien in Art. 14 BüG (Eignung) sind zu überprüfen. Diese Kriterien bilden die Voraussetzung für das Einbürgerungsverfahren. Die kantonalen und kommunalen Behörden müssen jedoch frei bleiben in ihrem Entscheid.

Vor diesem Hintergrund stellt die SVP folgende Forderungen:

  1. Keine Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung
    Heute können sich auch Ausländer einbürgern lassen, die noch gar keine Niederlassungsbewilligung haben, sobald sie die notwendige Anzahl von Jahren hier verbracht haben (z.B. während eines langjährigen Rekursverfahrens als Asylbewerber). Damit ist es als Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung oft einfacher, zum Schweizer Bürgerrecht zu gelangen als zu einer dauerhaften Aufenthaltsbewilligung, sprich zu einem C-Ausweis. Dieser Missstand muss dringend behoben werden.

    Die SVP fordert, dass Einbürgerungen nur noch dann möglich sein sollen, wenn vorgängig eine ordentliche Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) erworben wurde. Einem entsprechenden Vorstoss der SVP wurde von der SPK des Nationalrates bereits Folge gegeben.[1]

  2. Keine Einbürgerung von kriminellen Ausländern
    Oft werden Einbürgerungskandidaten ungenügend auf ihren Leumund überprüft, weshalb auch Leute eingebürgert werden, die eigentlich ausgeschafft werden müssten. Unsere Strafbehörden sind deshalb immer öfter mit straffälligen Ausländern konfrontiert, die bei drohender Ausweisung den neu erworbenen Schweizer Pass vorweisen. Aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse der SVP und des Engagements vom damaligen Justizminister Christoph Blocher wurde den kantonalen Einbürgerungsbehörden ein umfassendes Zugriffsrecht auf die Strafregisterdatenbank Vostra zugestanden. Nun müssen diese Möglichkeiten der Überprüfung auch konsequent genutzt werden.

    Die SVP fordert die Einbürgerungsbehörden auf, jeden Antragsteller genau zu überprüfen, damit Kriminelle und Renitente nicht eingebürgert werden. In diese Abklärungen sollen auch Jugendstrafen und Verhalten in der Schule einbezogen werden.

  3. Einbürgerung nur mit mündlichen und schriftlichen Sprachkenntnissen
    Zunehmend werden auch Leute eingebürgert, welche sich in keiner Schweizer Landessprache verständigen können. Dieser Umstand ist nicht aktzeptierbar, da die Beherrschung der Sprache nicht nur ein wichtiges Zeichen für die Integration ist, sondern deren Voraussetzung. Darüber hinaus ist die Fähigkeit, lesen und schreiben zu können, für die Ausübung der Bürgerrechte und -pflichten eine zwingende Voraussetzung. Wie soll jemand eigenständig abstimmen und wählen, wenn er die Stimmunterlagen nicht lesen kann? Die Haltung, die beispielsweise die Stadt Zürich vertritt, man wolle mit mündlichen Gesprächen anstelle von schriftlichen Einbürgerungstest Analphabeten nicht diskriminieren, ist unhaltbar.

    Die SVP fordert, dass die Beherrschung der Amtssprache der jeweiligen Einbürgerungsgemeinde für die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts zwingend vorgeschrieben sein muss.
    Darüber hinaus soll auch überprüft werden, ob jemand über schriftliche Kenntnisse der entsprechenden Amtssprache verfügt, damit gewisse Mindestanforderungen an die Lese- und Schreibfähigkeit aufrecht erhalten werden können

  4. Keine Einbürgerung für Sozialhilfe- und IV-Empfänger
    Die Sozialhilfe- und IV-Leistungen sind derart hoch, dass sich die Behörden oft dazu gezwungen sehen, Sozialbezüger einzubürgern, weil diesen dank der staatlichen Unterstützung genug Einkommen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zusteht. Vielerorts werden so Familien eingebürgert, welche die Voraussetzungen nicht mitbringen, künftig finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Die Bezeichnung „IV-Rentner“ darf nicht mehr als Existenzgrundlage für Einbürgerungskandidaten gelten. Für Härtefälle (z.B. im Fall von Geburtsgebrechen) ist eine Sonderregelung einzuführen.

    Die SVP fordert, dass Sozialleistungen bei der Beurteilung der Existenzgrundlage nicht mehr berücksichtigt werden dürfen. Ein entsprechender Vorstoss wurde von der SVP bereits eingereicht.[2]

  5. Familien als Ganzes einbürgern, wenn alle die Kriterien erfüllen
    Immer wieder gibt es Fälle, wo mittels „Salamitaktik“ nacheinander bspw. zuerst der gut integrierte Vater, dann die weniger integrierten Kinder und nach einer Weile noch die gar nicht integrierte Mutter eingebürgert werden. Mit der Begründung, der Mann oder Vater sei ja ein Schweizer, wird allzu oft auch bei offensichtlich fehlenden Einbürgerungsvoraussetzungen ein Auge zugedrückt.

    Um diesen Missstand zu beheben, fordert die SVP, dass nur noch ganze Familien eingebürgert werden und zwar nur, wenn alle Familienmitglieder alle Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Damit wird der Einheit des Bürgerrechts in der Familie nach ZGB Rechnung getragen.

Nach der Ablehnung der Einbürgerungsinitiative erscheint es als wichtig, diese Kriterien als Voraussetzung für die Eignung eines Einbürgerungsbewerbers zu prüfen. Die SVP wird entsprechende Vorstösse ausarbeiten und in der Herbstsession einreichen.

Es gilt aber noch einmal ausdrücklich festzuhalten: Es darf nicht soweit kommen, dass ein faktischer oder rechtlicher Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht besteht. Dies wurde im Abstimmungskampf zur Volksinitiative „für demokratische Einbürgerungen“ auch von FDP und CVP immer wieder festgehalten. Die SVP wird diese Parteien beim Wort nehmen.

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[1] 06.485 Pa. Iv. V „Keine Einbürgerung ohne vorher erteilte Niederlassungsbewilligung“.

[2] 07.447 Pa.Iv. V „Keine Einbürgerung, wenn staatliche Unterstützung beansprucht wird“.

Natalie Rickli
Natalie Rickli
Nationalrätin Winterthur (ZH)
 
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