Ja zur Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“

Die SVP setzt sich generell und konsequent für Steuererleichterungen für unsere Bürger und für Unternehmen ein.
Gleichzeitig ist die SVP die eigentliche Familienpartei – diejenige Partei, welche die traditionelle Familie in ihrer wichtigen Funktion erfasst und wertschätzt und sich auch politisch immer wieder entsprechend für sie einsetzt.
Dass ausgerechnet verheiratete Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren mit höheren Steuern und mit einer tieferen AHV benachteiligt werden, ist damit im Sinne der SVP- Grundsätze ganz besonders inakzeptabel.

Barbara Keller-Inhelder
Barbara Keller-Inhelder
Nationalrätin Jona (SG)

Wir haben in der Schweiz ein progressives Steuersystem, in welchem wir einen zunehmend grösseren prozentualen Anteil des Einkommens dem Staat abgeben müssen, je höher unser Einkommen ist. Das bedeutet, dass verheiratete Paare viel höhere Steuern bezahlen, wenn ihre beiden Einkommen zusammengezählt werden und in der Progressionskurve steigen als wenn zwei Einkommen einzeln besteuert würden.

Bereits 1984 erklärte das Bundesgericht, dass die steuerliche Heiratsstrafe die Verfassung verletzt.

Die meisten Kantone haben diesem Urteil mittlerweile mit verschiedenen Systemen Rechnung getragen, um die Heiratsstrafe abzuschwächen. Die Belastungsunterschiede sind allerdings nicht überall gleich gerecht.

Bei der Bundessteuer wurde die Verfassungsverletzung nach über dreissig Jahren noch nicht beseitigt. Damit ist diese Initiative der CVP nichts anderes als eine Durchsetzungsinitiative. Und wir sehen, wie lange es dauern kann, bis der Bund handelt, wenn der politische Druck nicht hoch gehalten wird..

(Unsere SVP-Durchsetzungsinitiative tangiert allerdings die Sicherheit unserer Schweizer Bevölkerung, diese ist meines Erachtens noch wesentlich wichtiger als die vorliegende Steuerungerechtigkeit.)

Die SVP hat die Initiative der CVP im Parlament unterstützt, zusammen mit der BDP und der EVP.

Dagegen waren die SP, die Grünen und die GLP, wegen der Steuerausfälle und weil die Initiative den Begriff der Ehe als eine „auf die Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ definiert und damit andere Lebensformen per Verfassung vom Begriff Ehe ausgeschlossen würden.

Ebenfalls dagegen war die FDP, weil mit der CVP-Initiative ein späterer Wechsel zur Individualbesteuerung wohl Verunmöglicht wäre. Bei dieser Individualbesteuerung würden Ehepaare ihr Einkommen nicht mehr gemeinsam, sondern individuell, also einzeln, versteuern. Die Individualbesteuerung wird auch als „Bürokratiemonster“ bezeichnet. Die Ehepaare müssten in Zukunft zwei separate Steuererklärungen ausfüllen. Die SVP, die CVP, die Kantone und der Bundesrat bekämpfen den entsprechenden administrativen Mehraufwand.

Wird die Initiative angenommen, ist die gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren in der Verfassung festgehalten.

Bei Vorlagen über Steuererleichterungen, die dem Staat nicht passen, argumentieren Bundesratsmitglieder und Finanzdirektoren oft damit, dass der Staat nicht weiter „sparen“ könne und sie drohen, dass dann einfach andere Steuern für die entsprechenden Einnahmen sorgen sollen.

Es ist zu beachten, dass das Bundesbudget in nur 25 Jahren von 31,6 Milliarden auf mehr als das Doppelte (!), auf 67 Milliarden Franken erhöht wurde. Es braucht nicht noch mehr Steuersubstrat, sondern eine Streichung von Aufgaben, die weit davon entfernt sind, Staatsaufgaben zu sein.

Beispielsweise werden vom Bund zahlreiche sogenannte Fach- und Beratungsstellen unterhalten. Nehmen wir das „Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau“. Weder ich, noch meine Tochter, noch meine promovierte und ebenfalls berufstätige Mutter noch andere Frauen in meinem Umfeld wollen ein „Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau“. Wir wollen durch unsere Leistung wertgeschätzt werden und dafür brauchten wir keine Aktivitäten einer Bundesfachstelle. (Abgesehen davon hat ohnehin auch noch jeder Kanton eine solche Fachstelle für Gleichstellung.) Aber wir wollen als verheiratete Frauen und Männer nicht steuerlich benachteiligt werden und bei der AHV schon gar nicht! Andere sogenannte Fach- und Beratungsstellen des Bundes konkurrenzieren die Privatwirtschaft, was ich auch nicht befürworte. Hier besteht beispielsweise Handlungsspielraum, und ich gehe davon aus, dass in Zukunft auch CVP- und FDP- Parlamentarier kaum mehr so leicht JA sagen, zu neuen Steuerbelastungen. Wir müssten das sonst der Wählerschaft deutlich aufzeigen.

Zum Schluss ein kleines Beispiel, das eine Leserbriefschreiberin aufgezeigt hat: Gemäss Berechnungen der SVA hätte der Ehemann, wohnhaft im Kanton St.Gallen, die maximale Einzelrente von 2‘350 Franken und die Ehefrau eine Rente von 1‘950 Franken erhalten. Als Ehepaar erhalten die beiden zusammen aber nur 3‘525 Franken anstatt 4‘300 Franken. Demzufolge habe das Ehepaar gegenüber einem Konkubinatspaar eine Einbusse von 775 Franken pro Monat, beziehungsweise von 9‘300 Franken im Jahr, beziehungsweise von stattlichen 186‘000 Franken in zwanzig Jahren.

Ich empfehle also die Annahme der Initiative gegen die Heiratsstrafe, und wir zwingen vermehrt den Bund, sich von Aufgaben zu trennen, die schlicht nicht seine Aufgaben sind, wir ermöglichen dabei der Privatwirtschaft, gewisse Aufgaben zu übernehmen, und wir schützen wohl auch diverse Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auch KMUs und grosse Unternehmungen davor, von Verwaltungsschreibtischen aus, durch immer noch mehr neue Regulierungen drangsaliert zu werden.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

 

Barbara Keller-Inhelder
Barbara Keller-Inhelder
Nationalrätin Jona (SG)
 
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