Sichere Schweiz

„Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit unseres Landes" lautet Artikel 2 Absatz 1 unserer Bundesverfassung. Es sind dies die wichtigsten Aufgaben, die Volk und Stände dem Bund anvertraut haben. Anders formuliert: „Freiheit", „Demokratie" und „Sicherheit" sind die Grundpfeiler unseres Erfolgsmodels Schweiz.

Alex Kuprecht
Alex Kuprecht
Ständerat Pfäffikon (SZ)

„Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit unseres Landes" lautet Artikel 2 Absatz 1 unserer Bundesverfassung. Es sind dies die wichtigsten Aufgaben, die Volk und Stände dem Bund anvertraut haben. Anders formuliert: „Freiheit", „Demokratie" und „Sicherheit" sind die Grundpfeiler unseres Erfolgsmodels Schweiz. Auf diesen Pfeilern haben wir in der Geschichte unseres Landes „Frieden" erhalten und „Wohlstand" schaffen können. Dabei spielte auch die „Neutralität" und die „Unabhängigkeit" immer wieder eine zentrale Rolle. Das Schweizer Volk hat gerade letzteres am 9. Februar auf eindrückliche Art und Weise einmal mehr bestätigt.

Als souveränes und unabhängiges Land ist es deshalb unsere vorrangigste Aufgabe, auch in Zukunft für „Sicherheit" und „Frieden" in unserem Land zu sorgen. Die Bedrohungen mögen sich im Verlauf der letzten Jahrzehnte gewandelt haben. Der grosse „Weltfrieden" ist aber dennoch nicht ausgebrochen. Im Gegenteil, Konflikte, die wenige Flugstunden von uns entfernt erfolgen, können sehr schnell auch Auswirkungen auf unser Land haben. Insofern wäre es fatal, die nötigen Investitionen in die Sicherheit zu vernachlässigen und auf das Prinzip „Hoffnung" zu vertrauen.

Wir wissen nicht, was morgen, übermorgen oder in den nächsten 30 Jahren geschieht. Folglich gilt es, die nötigen Vorbereitungen zu treffen, so dass die Schweiz, die Kantone und alle Sicherheitsorgane angemessen, zeitgerecht und stufengerecht auf mögliche und wahrscheinliche Bedrohungen von Staaten, Organisationen oder Einzelpersonen reagieren können. Dabei muss auch das heute unmöglich Erscheinende angedacht werden. Wer hätte beispielsweise vor 9/11 geglaubt, dass Passagierflugzeuge für Angriffe auf Menschen, Bauten und Institutionen missbraucht würden. Heute beurteilen wir auch dieses Szenario als möglich und realistisch.

Das Schweizer Volk stimmte im letzten September mit 73.2% der Erhaltung der allgemeinen Wehr-pflicht zu. Die Abstimmung war gleichzeitig auch ein Bekenntnis zur Sicherheit unseres Landes und zum Schutz unserer Bevölkerung. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wissen, dass die eigene Armee – dazu gehört auch eine eigene Luftwaffe – ein wichtigstes Instrument zur Erhaltung von „Frieden", „Freiheit", „Sicherheit" und „Unabhängigkeit" ist.

Zu einer sicheren Schweiz gehören deshalb auch eine glaubwürdige Armee und eine moderne Luft-waffe. Sie sind elementare Bestandteile unseres schweizerischen Sicherheitsdispositivs. Zumal die Luftwaffe auch polizeiliche Aufgaben zugunsten der Zivilluftfahrt wahrnimmt, die unabhängig von der aktuellen Bedrohung erfolgen.

Aus Sicht des Bundesrates sowie beider eidgenössischer Räte entsteht eine Sicherheitslücke, wenn wir die veralteten 54 F-5 Tiger-Flugzeuge, die bald 40 Jahre im Einsatz stehen, nicht durch neue Mehrzweckflugzeuge ersetzen. Sind sie doch weder in der Nacht noch bei schlechter Sicht tauglich, ihren Sicherheitsauftrag wahrnehmen zu können. Insofern ist für die Sicherheit unseres Landes die Ersatzbeschaffung neuer Kampfflugzeuge vordringlich. Gemeinsam mit den 32 F/A-18, die das Volk 1993 an der Urne beschloss, sorgen die 22 Gripen E in den nächsten 30 Jahren für den nötigen Schutz unseres Luftraums im luftpolizeilichen Alltag und im Krisenfall. Wir reduzieren also unsere Luftwaffe, erhöhen aber ihre Einsatzfähgikeit in der Nacht und bei schlechtem Wetter durch modernere und wirksamere Flugzeuge.

Die eigenständige Wahrnehmung des verfassungsmässigen Auftrages ist ein zentrales Element des staatlichen Schutzauftrages. Eine Anlehnung an ein militärisches Bündnis wie der Nato ist weder neutralitätspolitisch noch aus Gründen der nationalen Unabhängigkeit akzeptabel. Seien wir uns bewusst, dass in Zeiten erhöhter Unsicherheiten diese Kräfte primär zu Gunsten ihrer Bündnispartner und sicher nicht für unser Land eingesetzt würden. Das schliesst nicht aus, dass für luftpolizeiliche und grenzüberschreitende Operationen eine vertragliche Zusammenarbeit möglich ist. Entsprechende Verträge bestehen.

Die drohende Sicherheitslücke durch die Ausserdienststellung der ins hohe Alter kommenden 54 Tiger wird mit dem Kauf der 22 Gripen geschlossen. Ein Vakuum über unserem Land muss verhindert werden, ansonsten setzen wir mutwillig und fahrlässig die Sicherheit unseres Landes aufs Spiel. Ich stimmte deshalb am 18. Mai 2014 aus Überzeugung dem Ersatz der Tigerflotte zu und sage JA zum Gripen-Fonds-Gesetz. Diese Investition für die Sicherheit unseres Landes ist finanzierbar, wenn man bedenkt, dass man pro Jahr auch rund 3 Milliarden in die Entwicklungshilfe steckt.

 

Alex Kuprecht
Alex Kuprecht
Ständerat Pfäffikon (SZ)
 
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