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Asylpolitik
Referat

Die Kantone müssen den Schlamassel ausbaden

Gemäss verfassungsrechtlicher Kompetenzaufteilung entscheidet alleine und ausschliesslich der Bund über die Gewährung oder Verweigerung des Asyls. Bis der rechtskräftige und vollziehbare…

Heinz Brand, altPräsident der Vereinigung der Kantonalen Fremdenpolizeichefs, Klosters (GR)

Gemäss verfassungsrechtlicher Kompetenzaufteilung entscheidet alleine und ausschliesslich der Bund über die Gewährung oder Verweigerung des Asyls. Bis der rechtskräftige und vollziehbare Asylentscheid vorliegt, obliegt dagegen den Kantonen die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden sowie vorläufig Aufgenommenen. Die Kantone tragen mithin die vollen Konsequenzen der langwierigen Verfahren, die tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Betreuung von dissozialen und deliktischen Asylsuchenden, der zunehmenden Vollzugsmisere aber auch die Folgen der grosszügigen Aufnahmepraxis des Bundes. Der den Kantonen verbleibende Spielraum im Asylbereich ist äusserst klein, weshalb vor allem der Bund in der Pflicht zur Lösung der anstehenden Probleme steht. Die Verantwortung der Kantone beschlägt demgegenüber Randbereiche und ist marginal, auf alle Fälle sind die Kantone nicht in der Lange, die akuten Probleme selbst zu lösen.

1. Erlass eines Notfallkonzepts
Obschon die Reservestrukturen im Unterbringungsbereich in der Vergangenheit weitgehend abgebaut wurden, verfügt der Bund noch immer nicht über ein tragfähiges Notfallkonzepts zur Bewältigung eines ausserordentlichen Zustroms von Asylsuchenden. Die von Bund vor einiger Zeit angekündigte Eröffnung neuer Unterkünfte verzögert sich weiter. Die mit dieser Untätigkeit oder dem Unvermögen des Bundes verbundenen Risiken tragen aber hauptsächlich die Kantone, weil bei einem starken Zustrom von Asylsuchenden diese vom Bund unvermittelt an die Kantone weitergereicht werden. Die aktuellen Risiken einer schnellen und grossen Zunahme von Asylsuchenden sind erheblich, weil u.a. als Folge der Destabilisierung Nordafrikas kein wirksamer Zugangsschutz mehr gegenüber den Subsahara-Staaten besteht und die Durchreise nach Europa dadurch wesentlich einfacher geworden ist.

2. Undankbare und schwierige Suche nach Unterkünften in den Kantonen
Die Dauer der Asylverfahren hat einen direkten Einfluss auf den Bedarf an Unterkunftsplätzen in den Kantonen. Je länger die Verfahren dauern oder je mehr vorläufige Aufnahmen ausgesprochen werden, desto höher ist der Bedarf an Unterbringungsplätzen bzw. Betten in den Kantonen. Diese sind jeweils von den Verantwortlichen in den Kantonen aufgrund lückenhafter Planungsgrundlagen zeitgerecht zu beschaffen und auf eigene Risiken zu betreiben. Angesichts der zahlreichen negativen Schlagzeilen, welche mit diesen Unterkünften jeweils verbunden werden, steigt der Widerstand gegen weitere Neueröffnungen im ganzen Land. Private und Gemeinden wehren sich oft mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Trotz dieses Widerstands und ohne in irgendeiner Form auf die Verfahrensdauer Einfluss nehmen zu können, bleibt den Kantonen die schwierige Unterbringungsaufgabe jedoch erhalten. Der Bund trägt wohl weitgehend die Kosten dieser Unterbringung und Betreuung, den Kantonen verbleibt aber die äusserst und undankbare Aufgabe der Unterbringung und die damit verbundene schwierige und konfliktreiche Beschaffung von Unterbringungseinrichtungen.

3. Problemlösungen auf Kosten der Kantone
Bedauerlicherweise und wohl zum Zwecke der Aufbesserung der eigenen Geschäftsstatistiken scheut der Bund auch nicht vor Problemlösungen zu Lasten der Kantone zurück. Dies kann bspw. anhand der eritreischen Asylgesuche dokumentiert werden, welche gemäss jüngster Praxis des Bundesamtes für Migration möglichst (BFM) schnell anerkannt und in der Folge die Flüchtlinge auf die Kantone verteilt werden. Abgesehen von der fatalen Sogwirkung, welche die rasche – und in Europa wohl einzigartige – Erledigung dieser Gesuche hat, ist sie auch mit schwerwiegenden Folgeproblemen für die Kantone verbunden. Die anerkannten Flüchtlinge stellen nämlich in der Folge gestützt auf das Asylgesetz Gesuche um Nachzug ihrer Familienangehörigen. Unter diesem Titel bewilligt das Bundesamt für Migration grosszügig die Einreise von weiteren Personen, bei welchen nach der Einreise in die Schweiz oft ernsthafte Zweifel über die tatsächliche Zugehörigkeit zur Familiengemeinschaft aufkommen. Die Aufnahme und die Integration dieser Personen bereitet den Kantonen und insbesondere den Gemeinden angesichts der meist sehr tiefen Schulbildung, der nahezu vollständig fehlenden Sprachkenntnisse sowie der ungenügenden Vertrautheit mit den Einrichtungen einer Zivilgesellschaft grösste Sorgen und später höchstwahrscheinlich auch hohe finanzielle Spätfolgen als Folge der mangelnden Integration.

4. Vollzugsdilemma als Kapitulation des Rechtsstaates
Wie ein Blick auf die aktuellste Zugangsstatistik zeigt, ist ein Vollzug von abgewiesenen Asylsuchenden in die zugangsstärksten Herkunftsländer gar nicht mehr möglich. Der Vollzug nach Algerien, Afghanistan, Eritrea, Marokko, Nigeria, Syrien, Somalia und Tunesien etc. ist weitgehend blockiert und eine Verbesserung der Lage ist in keinen dieser Länder absehbar. Den Kantonen verbleibt damit die Duldung dieser Personen, entweder als Illegale oder als Nothilfebezüger, ohne dass sie etwas zur Überwindung der Vollzugsblockaden beitragen dürfen und können. Unter diesen Umständen muss der Sinn der aufwändigen und kostenintensiven Asylverfahren für solche Herkunftsländer ernsthaft in Frage gestellt werden. Es macht nämlich wenig Sinn, Asylverfahren durchzuführen, bei welchen man schon von Beginn weg weiss, dass ein Vollzug des Entscheides nicht möglich und eine zwangsweise Ausschaffung ausgeschlossen ist. Es sind deshalb vom Bund dringend strengere Massnahmen zu prüfen, welche auch die Durchsetzung solcher Asylentscheide ermöglichen. Angesichts der enormen Vollzugsprobleme ist aber unter allen Umständen sicher zu stellen, dass zumindest jene Fälle unter Anrufung der Dublin-Vereinbarung in jene Staaten zurückgegeben werden, in welchen sie ihr erstes Asylgesuch deponiert haben.

5. Reorganisation und Wiederaufbau des Bundesamtes für Migration
Voraussetzung für ein effizientes und rasches Asylverfahren ist zweifelsohne ein gut funktionierendes Bundesamt sowie eine produktive Rechtsmittelinstanz. Die Leistungsfähigkeit des Bundesamtes ist als Folge der zahlreichen Abgänge – namentlich im Kaderbereich – sowie einer verfehlten Reorganisation stark geschwächt. Viele Mitarbeitende sind aufgrund ihrer Versetzungen verunsichert und/oder frustriert; weitere Abgängen sind noch zu erwarten. Die Einführung einer prozessorientierten Organisation hat sich objektiverweise als wenig zielführend und die Idee „Alles aus einer Hand“ als völlige Illusion erwiesen. Der Abbau einer wirksamen Vollzugsunterstützung für die Kantone im Rahmen der Reorganisation ist überdies als grosser Verlust zu beklagen. Die ohnehin unbefriedigende Vollzugsbilanz und -situation hat sich durch diese Massnahme noch weiter verschlechtert. In der Summe ist die Reorganisation mit allen ihren Nebenfolgen als gescheitert zu betrachten und hat auf alle Fälle – zum Leidwesen der Kantone – weder die gewünschte, noch die angekündigte Effizienzsteigerung gebracht. Die faktische Rückabwicklung der Zusammenführung der beiden ehemaligen Bundesämter ist als Rückschritt mit schwerwiegenden Folgen der Kantone zu qualifizieren.

Eine erneute und möglichst baldige Anpassung der Organisation des BFM ist damit unumgänglich. Ein Zuwarten bis zur Einführung der in Aussicht genommenen Verfahrensanpassungen wäre unverantwortlich. Dabei ist insbesondere auch der ergänzenden Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in allen Bereichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Reorganisation muss mindestens und möglichst bald zu einer Leistungsfähigkeit des Bundesamtes führen, wie sie unter der Departementsführung von aBR Blocher bestanden hat. Nur wenn dieses Ziel erreicht ist, besteht Gewähr für eine effiziente und rasche Abwicklung der Asylverfahren, an deren Ende auch ein konsequenter Vollzug stehen muss. Nur wenn diese Vorgaben erreicht werden, kann die humanitäre Tradition der Schweiz längerfristig aufrechterhalten und zugleich vermieden werden, dass das Asylverfahren in seiner heutigen Ausgestaltung zur totalen Farce wird.

 
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