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Aussenpolitik
Vernehmlassung

Internationale Zusammenarbeit 2021-2024

Die SVP unterstützt die generelle Stossrichtung der strategischen Ausrichtung der Internationalen Zusammenarbeit (IZA), welche eine thematische und geographische Redimensionierung 2021 bis 2024 beinhaltet. Gleichzeitig ist das Budget der Schweizerischen IZA auf jährlich 2 Milliarden Franken zu deckeln. Mit den freiwerdenden Mitteln ist im Interesse des Schweizer Volkes die AHV zu sanieren. Die IZA muss wie dargelegt, konsequenter auf die Interessen der Schweiz ausgerichtet werden. Dabei soll die Schweizerische humanitäre Hilfe weiterhin im bisherigen Umfang auf der ganzen Welt zum Tragen kommen. Jedoch ist dem Wildwuchs der staatlich finanzierten Entwicklungshilfe, angetrieben durch Nicht-Regierungsorganisationen, ein Ende zu setzen. Schweizer Gelder dürfen auch nicht über multilaterale Gremien in korrupte Länder fliessen.

Das Budget für die IZA soll in diesem Sinn von der Entwicklung der Schweizer Wirtschaftsleistung entkoppelt werden. Die Kosten in der IZA drohen sonst aus dem Ruder zu laufen. Zusätzlich wiederspiegeln Begehrlichkeiten des Bundes, den Personalbestand im Bereich der IZA weiter zu erhöhen einen systematischen Trend zu einer immer teurer werdenden IZA.

Die humanitäre Hilfe ist ein Flaggschiff der Schweizerischen IZA, wobei die Schweiz in der ganzen Welt schnell und unkompliziert helfen kann. Sie ist deshalb unbedingt weiterzuführen. Die neue geographische Schwergewichtsbildung, welche einen Rückzug aus 12 Ländern bis 2024 beinhaltet, ist begrüssenswert. Ebenfalls ist der vorgeschlagene thematische Schwerpunkt «Migration» mit dem Ziel, die Migration einzudämmen und dadurch die Asylkosten in der Schweiz einzudämmen, unbedingt umzusetzen. Der Schwerpunkt «Klimawandel» sollte jedoch als Unterkategorie unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Entwicklung und Migration behandelt werden und nicht als isolierter Schwerpunkt behandelt werden.

Grundsätzlich muss, wo immer nachvollziehbar, die IZA im Hinblick der vielfältigen Eigeninteressen der Schweiz interpretiert werden. Dies geschieht am besten im Rahmen bilateraler Entwicklungshilfe. Deshalb ist es erschreckend, dass 41% der gesamten Ausgaben der Schweiz für die IZA an multilaterale Gremien ausbezahlt wird. Die Einflussnahme der Schweiz in diesen Gremien ist beschränkt, weil die Schweiz nur als eine Stimme unter vielen wahrgenommen wird. Gleichzeitig grassiert die Korruption in vielen Ländern, welche Mittel von der internationalen Gemeinschaft erhalten. Eine Mittelverschiebung zu Gunsten von bilateralen Programmen muss daher angestrebt werden, damit Missbräuche gezielt und rasch angegangen werden können.

Der Mittelansatz in der IZA muss konstant hinterfragt werden. Öffentliche Gelder dürfen daher nicht zur Aufrechterhaltung einer Entwicklungshilfe-Industrie eingesetzt werden. Heute verkommen gewisse Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) zu de-facto Regierungsorganisationen aufgrund der hohen öffentlichen Beiträge, welche diese von der öffentlichen Hand erhalten. Öffentliche Beiträge an NGO und deren Programme, egal welcher Natur, dürfen den Finanzierungsbedarf zu höchstens 10% und nicht wie vorgesehen zu 30% decken. Gleichzeitig ist die Obergrenze für Maximalbeiträge an NGO von 8 Millionen auf 4 Millionen Franken zu halbieren. Aktuell erhalten 35 NGO jährlich 120 Millionen Franken. Die Senkung dieser öffentlichen Zahlungen würde die Effizienz der öffentlichen Gelder steigern. Der grassierende Wildwuchs in der Branche, welche durch grössere Akteure dominiert wird, kann dadurch eingedämmt werden. Dabei wird die Wahrscheinlichkeit, dass kleinere und effiziente NGO Mittel erhalten, vergrössert.

 
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