Vernehmlassung

03.445 Pa.Iv. öffentliches Beschaffungswesen. Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium

Die vorgeschlagene Änderung von Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) ist aus Sicht der SVP ein zweischneidiges Schwert. Mit der unterbreiteten…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die vorgeschlagene Änderung von Art. 21 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) ist aus Sicht der SVP ein zweischneidiges Schwert. Mit der unterbreiteten Gesetzesänderung wird zwar einerseits die Ausbildung von Lernenden honoriert und eventuell gar gefördert, was positiv zu werten ist. Andererseits ist eine Erschwerung und weitere Bürokratisierung der Vergabe von Aufträgen grundsätzlich problematisch.

Aus Sicht der SVP stellt sich die Frage, ob über das Vergabewesen eine Vermischung von Politiken (Bildungspolitik, Beschaffungswesen, Sozialpolitik usw.) erfolgen soll. Zudem könnten gerade auch kleinere Firmen, welche keine Lehrlinge ausbilden können oder Firmen mit wenigen Lehrlingen gegenüber grossen Unternehmen mit zahlreichen Ausbildungsplätzen zusätzliche Wettbewerbsnachteile erleiden, was nicht im Sinne der SVP ist.

In Anbetracht dessen, dass das vorgeschlagene Kriterium jedoch nicht weniger plausibel ist als andere angewendete Kriterien, die Kantone und Gemeinden in ihrem Bereich dieses Kriterium teilweise bereits anwenden und dieses Kriterium bei den Vergaben eine sehr niedrige Gewichtung (z.B. 1-3 Prozent) haben wird, opponiert die SVP gegenüber dieser Vorlage jedoch nicht grundsätzlich, hält sie aber auch nicht für entscheidend.

 
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