Vernehmlassung

Änderung der Covid-19-Verordnung besondere Lage

Zulassung von Grossveranstaltungen in Zusammenhang mit der Um-setzung von Artikel 11a Covid-19-Gesetz

Die SVP fordert umgehende Öffnungen angesichts der Tatsache, dass schweizweit mehr als 70% der über 65-Jährigen mit mindestens einer Impfdosis und mehr als 65% der über 75-Jährigen vollständig geimpft sind. Insbesondere fordert die SVP:

  • Aufhebung der Covid19-Massnahmen am Arbeitsplatz, insbesondere Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Maskenpflicht in Arbeitsplatz-Innenräumen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis sowohl drinnen wie draussen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze bei Versammlungen im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze in Läden und Dienstleistungsbetrieben;
  • Öffnung der Restaurants und Bars sowie Aufhebung der Sitzpflicht und der Zwangsschliessung zwischen 23 Uhr und 6 Uhr;
  • Öffnung der Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowohl drinnen wie draussen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze für kulturelle Aktivitäten in der Freizeit;
  • Aufhebung der Covid19-Massnahmen beim Singen;
  • Aufhebung der Covid19-Massnahmen beim Sport in Innenräumen und im Freien;
  • Aufhebung der Personenobergrenze beim Unterricht auf der Tertiärstufe und bei Kursen im Freizeitbereich. 

Weiter unterstützt die SVP im Grundsatz das Bestreben des Bundesrates, transparente Richtlinien für die mögliche Durchführung von Grossanlässen zu schaffen. 

Mit der vorliegenden Verordnung erhalten Organisatoren von Anlässen Richtlinien, wie Grossanlässe mit überregionaler Bedeutung nach dem 1. Juli 2021 im Hinblick auf den Gesundheitsschutz durchzuführen sind. Gleichzeitig wird auch die Kostenbeteiligung von kurzfristig annullierten Grossanlässen durch den Bund und die Kantone definiert. Diese im Grundsatz positiv zu wertenden Klärungen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bund noch keine konkreten Öffnungsschritte angekündigt hat. Ohne schnell eingeführte Öffnungsschritte seitens des Bundes werden sich Organisatoren von Festivals, Messen und ähnlichen Anlässen hüten, überhaupt die Planung solcher Anlässe ins Auge zu fassen.

Die SVP fordert umgehende Öffnungen angesichts der Tatsache, dass schweizweit mehr als 70% der über 65-Jährigen mit mindestens einer Impfdosis und mehr als 65% der über 75-Jährigen vollständig geimpft sind. Viele der vorgeschlagenen Massnahmen wie das Verbot, Tickets an gegnerische Fangruppen verkaufen zu dürfen, sind als unsinnige Schikane zu streichen. Die Impfungen, Tests und der Nachweis der Genesung sollen gerade dazu dienen, dass Veranstaltungen ohne zusätzliche Einschränkungen organisiert und besucht werden können. Dass die Veranstalter noch zusätzlich Schutzkonzepte umsetzen müssen, kommen gerade für private, auf Vereinsbasis und Freiwilligkeit organisierte Veranstaltungen einem indirekten Verbot gleich. Diese beamtengetriebene Gängelei muss wegfallen. Fixe Fristen für Geimpfte (6 Monate) oder Genesene (3 Monate) in die Verordnung reinzuschreiben, ist falsch. Diese Fristen müssen – je nach Erkenntnisstand – angepasst werden können.

Insbesondere fordert die SVP:

  • Aufhebung der Covid19-Massnahmen am Arbeitsplatz, insbesondere Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und der Maskenpflicht in Arbeitsplatz-Innenräumen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis sowohl drinnen wie draussen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze bei Versammlungen im öffentlichen Raum und bei öffentlichen Veranstaltungen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze in Läden und Dienstleistungsbetrieben;
  • Öffnung der Restaurants und Bars sowie Aufhebung der Sitzpflicht und der Zwangsschliessung zwischen 23 Uhr und 6 Uhr;
  • Öffnung der Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowohl drinnen wie draussen;
  • Aufhebung der Personenobergrenze für kulturelle Aktivitäten in der Freizeit;
  • Aufhebung der Covid19-Massnahmen beim Singen;
  • Aufhebung der Covid19-Massnahmen beim Sport in Innenräumen und im Freien;
  • Aufhebung der Personenobergrenze beim Unterricht auf der Tertiärstufe und bei Kursen im Freizeitbereich.

In Abwesenheit von konkreten Öffnungsschritten steht die SVP den vom Bundesrat vorgeschlagenen Richtlinien für die mögliche Durchführung von Grossanlässen kritisch gegenüber.

 
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