Die SVP begrüsst die Stossrichtung der Verordnungsanpassung. Die Kantone tragen die Hauptlast bei der Betreuung der Schutzbedürftigen, sie müssen deshalb zwingend mehr Spielraum bei der finanziellen Unterstützung erhalten. Die Vorlage bleibt jedoch zaghaft und schöpft das Spar- und Steuerungspotential im Asylbereich bei Weitem nicht aus. Wir fordern deshalb den Ausschluss des Familiennachzugs während der Schutzgewährung, die Einschränkung der Gesundheitsleistungen, den Verzicht auf zusätzliche Individualverfügungen nach Aufhebung des Schutzstatus sowie die Abschaffung der Nothilfe(pauschale) für rechtskräftig Weggewiesene.

Mit dem Entlastungspaket 2027 erhalten die Kantone für ihre Schutzbedürftigen mit einer Aufenthaltsbewilligung keine Globalpauschalen mehr, da die Abgeltungsdauer für Sozialhilfekosten für alle Personen aus dem Asylbereich auf fünf Jahre festgelegt wird. Mit dieser Vorlage soll die Gleichstellung gegenüber Schweizern bei den Unterstützungsleistungen aufgehoben werden. Zudem soll eine Grundlage für Nothilfepauschalen geschaffen werden im Falle einer künftigen Aufhebung des Schutzstatus S.
Nach geltendem Recht haben schutzbedürftige Personen nach fünf Jahren Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung und damit reguläre Sozialhilfeleistungen.
Die Streichung der bundesrechtlichen Gleichstellung von Schutzbedürftigen mit Aufenthaltsbewilligung gegenüber der einheimischen Bevölkerung bei der Sozialhilfe ist zwingend notwendig angesichts der erheblichen Belastung der Kantone und Gemeinden im Asylbereich. Da der Bund die Kantone nach fünf Jahren nicht mehr über Globalpauschalen entschädigen wird, besteht kein Grund mehr, den Kantonen Sozialhilfestandards vorzuschreiben. Die Kantone sollen selbst bestimmen können, ob und in welchem Umfang Leistungen ausgerichtet werden.
Die Einschätzung des Bundesrates, dass ein Grossteil der Betroffenen die Schweiz bereits vor der Aufhebung des Schutzstatus freiwillig verlassen wird, ist völlig naiv und lebensfremd. In der Praxis zeigt sich ein Bild wonach viele Frauen mit Kindern eingereist sind und auch ohne zu arbeiten grosszügige Leistungen der öffentlichen Hand erhalten. Die Kinder sind oft eingeschult oder werden anderweitig betreut, so dass für diese Familien keinerlei Interesse besteht, die Schweiz wieder zu verlassen. Dieser Trend akzentuiert sich, wenn die ukrainischen Staatsangehörigen ihre Ferien in der Heimat verbracht haben und noch ihre Eltern und Verwandten in der Seitenlinie auf der Heimreise in ihrem Auto mitgenommen haben.
Wir stellen nachfolgende, weitergehenden Forderungen:
Die SVP unterstützt die vorgesehene Aufhebung der zwingenden bundesrechtlichen Gleichstellung von Schutzstatus-S-Beziehenden mit der einheimischen Bevölkerung bei der Sozialhilfe. Die Vorlage greift jedoch zu kurz. Um die Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden nachhaltig zu senken, braucht es eine konsequente Neuausrichtung der Asyl- und Schutzpolitik: tiefere Sozialleistungen, mehr Eigenverantwortung, eine rasche Rückkehr nach Wegfall des Schutzbedarfs sowie die konsequente Begrenzung von Fehlanreizen auch im Gesundheitswesen. Nur so kann verhindert werden, dass sich der ursprünglich temporäre Schutzstatus S zu einem dauerhaften Einwanderungskanal entwickelt.