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Verkehr

Änderung der Verkehrsregelnverordnung bezüglich Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot, Bewilligungen für Ausnahmetransporte und motorsportliche Veranstaltungen sowie Teilinkraftsetzung einer Änderung des Strassenverkehrsgesetzes

Das Parlament hat am 17. März 2023 mit 163 zu 9 Stimmen bei 25 Enthaltungen eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes beschlossen. Im Rahmen dieser Teilrevision hat es dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, Überschreitungen des höchstzulässigen Gewichts und der Höchstlänge für gewisse Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zuzulassen.

Weiter hat das Parlament das Verbot von Rundstreckenrennen im SVG aufgehoben. Basierend darauf werden mit der vorliegenden Teilrevision der Verkehrsregelnverordnung Folgeanpassungen vorgeschlagen. Unabhängig davon sollen der Katalog der Ausnahmen vom Sonntags- und Nachtfahrverbot sowie die Regelungen der Bewilligung von Fahrten mit Ausnahmefahrzeugen und -transporten an veränderte Verhältnisse angepasst werden.

Die SVP stimmt den Verordnungsanpassungen grundsätzlich zu. Mit der Nicht-Inkraftsetzung von Art. 9 Abs. 3bis erster Satz SVG (Auf-/Abladung von Motorfahrzeugen) sind wir jedoch nicht einverstanden, da keine Gründe für eine weitere Verzögerung erkennbar sind.

Sonntags- und Nachtfahrverbot / Aufhebung Befristung Mehrgewichtskompensation

Wir sind mit den Anpassungen beim Sonntags- und Nachtfahrverbot sowie mit der Aufhebung der Befristung der Mehrgewichtskompensation einverstanden.

Bewilligungen für Ausnahmefahrzeuge und -transporte

Die SVP setzt sich konsequent für vereinfachte und effiziente Bewilligungsverfahren ein. Deshalb sind auf Basis der vom ASTRA freigegebenen Liste der Strecken und Bauwerke der Nationalstrassen in wirtschaftsfreundlicher Art und Weise Bewilligungen zu erteilen.

Sportliche Veranstaltungen

Sowohl die allgemeinen Sicherheitsmassnahmen als auch die Fahrzeugtechnologie haben sich massiv verbessert. Die Aufhebung des Verbots von Rundstreckenrennen ist heute somit aus jeder Perspektive begründet.

 
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