Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG)

Damit der Bundesrat eine glaubwürdige Neutralitätspolitik verfolgen kann, muss er alle Beteiligten in einem Konflikt gleichbehandeln. Gleichzeitig ist es ihm gesetzlich nicht gestattet, vom internationalen Sanktionsregime abzuweichen. Deshalb kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Bundesrat gestützt auf die Bundesverfassung eine Sonderregelung ausarbeiten muss, um einem Interessenkonflikt vorzubeugen. Eine Änderung des Embargogesetzes würde es dem Bundesrat erlauben, einfacher und mittels unbefristeten Massnahmen, die Wahrung der Interessen des Landes zu sichern. Deshalb unterstützt die SVP die Vorlage.

Die Schweiz stützt sich bei Sanktionsübernahmen, ausserhalb der von dem UNO-Sicherheitsrat beschlossenen Massnahmen, auf die OSZE und die wichtigsten Handelspartner der Schweiz ab. Eine Sanktionsübernahme folgt immer einer Güterabwägung durch den Bundesrat und geschieht deshalb nie automatisch. Das Embargogesetz sieht eine Ausweitung von Massnahmen gegenüber Staaten, welche nicht von anderen Staaten sanktioniert werden, nicht vor. Dies kann problematisch sein, wie die Ukraine-Verordnung aufgezeigt hat.

Im spezifischen Fall der Ukraine entschied der Bundesrat 2015 aus neutralitätspolitischen Gründen, der Ukraine Zwangsmassnahmen aufzuerlegen, welche andere Staaten nur Russland auferlegt hatten. Deshalb musste der Bundesrat aufgrund der fehlenden Kompetenz, Art. 184 Abs. 3 der Bundesverfassung als Rechtsgrundlage nehmen, solche Ukraine-Massnahmen zu erlassen. Gestützt auf die Bundesverfassung dürfen nur auf vier Jahre beschränkte Verordnungen erlassen werden, welche nur maximal einmal verlängert werden. Im Fall der Ukraine-Verordnung lief die Frist am 30. Juni 2019 aus, und die angestrebte Verlängerung musste durch einen Gesetzesentwurf, welcher die Basis für die besagte Verordnung bildet, legitimiert werden.

Da die Änderung des Embargogesetzes eine dauerhafte und pragmatische Lösung darstellt, zukünftig ähnliche Fälle wie die Ukraine-Verordnung abdeckt und die Neutralität der Schweiz stärkt, unterstützen wir die Vorlage.

 
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