Vernehmlassung

Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG): Nachhaltige Finanzierung der SBB

Die SVP weist die vom Bund vorgelegte Finanzierungsstrategie der SBB zurück. Zum Abbau der Nettoverschuldung soll die SBB 3 Milliarden Franken erhalten, davon 1,25 Milliarden A-fonds-perdu. Künftige Darlehen will der Bundesrat weiterhin über die Bundestresorerie finanzieren, die nicht der Schuldenbremse unterstellt ist. Erst ab einer Schuldenobergrenze von rund 11,7 Milliarden Franken sollen neue Darlehen an die SBB unter die Schuldenbremse fallen. Die SVP fordert eine Abkehr von dieser frivolen Finanzierungspolitik. Die SBB soll ihren Betrieb durch Kapital aus dem freien Markt finanzieren und sich endlich rentabler aufstellen.

Eine Finanzierung auf dem Kapitalmarkt wurde gemäss dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) geprüft. In drei kurzen Sätzen wird die Idee jedoch verworfen. Eine solche Verschuldung sei «aus wirtschaftlicher Sicht […] suboptimal».[1] Die SVP stellt klar fest: Nicht die Kapitalaufnahme auf dem freien Markt ist für die SBB suboptimal, vielmehr sind es die betriebswirtschaftlich nicht zu finanzierenden Forderungen der Politik nach einem stetigen Angebotsausbau auf unrentablen Strecken. Eine strategische Neuausrichtung der SBB und der Schweizer Bahnpolitik ist notwendig, um eine nutzergerechte Finanzierung sicherzustellen. Die SBB soll grundsätzlich bezahlen, wer mit der SBB fährt.

Die grösste Sünde in der Finanzierung der SBB der letzten Jahre wurde mit der Gewährung der sogenannten «Tresoreriedarlehen» begangen. Diese vom Bund an die SBB gewährten Darlehen zur Deckung von Investitionen wurden seit 2004 laufend durch neue Darlehen refinanziert und aufgestockt – und dies alles an der Schuldenbremse vorbei! Die Verbindlichkeiten aus diesen Darlehen belaufen sich mittlerweile auf 6 Milliarden Franken. Für die SVP stellt sich die Frage, ob diese Schulden jemals zurückgezahlt werden können.

Selbst das EFD gibt zu bedenken, dass der von der Politik geforderte Ausbau der Bahninfrastruktur teure Investitionen in Rollmaterial und Betriebsinfrastruktur zur Folge habe, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht nur teilweise zu rechtfertigen seien. Der Bundesrat sehe dies genau gleich: «Bereits in der Botschaft zum Ausbauschritt 2035 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der landesweite Angebotsausbau betriebswirtschaftlich nicht rentiert.»[2] Deshalb soll nun die Neuverschuldung der SBB ab einem gewissen Nettoverschuldungsgrad der Schuldenbremse unterstellt werden.

Dies geht der SVP zu wenig weit. Wenn die Nettoverschuldung den ab Inkrafttreten des Gesetzes erreichte Schuldenstand (Annahme Ende 2023: 11,7 Milliarden) überschreitet, soll die Finanzierung von Darlehen nur noch aus dem Bundeshaushalt und somit unter den Regeln der Schuldenbremse gewährt werden. Da jedoch die Nettoverschuldung durch die ebenfalls beantragte Schuldentilgung von 3 Milliarden Franken gesenkt wird, werden Tresoreriedarlehen noch während weiteren 3 bis 5 Jahren möglich sein. Eine solche «Pflästerlipolitik» lehnt die SVP ab.

Das Problem der Finanzierung der SBB muss an der Wurzel angepackt werden: Die SVP fordert, dass sich die SBB nicht wie bis anhin und weiterhin vorgesehen grundsätzlich über Darlehen des Bundes finanzieren, sondern über die Herausgabe von Obligationen und die Aufnahme von Darlehen am freien Kapitalmarkt. Der Bund würde zwar als Eigentümer der SBB bei einer zu hohen Verschuldung wiederum in die Bresche springen müssen. Dies setzt jedoch gleichzeitig die Politik unter Druck, die SBB endlich auf ein betriebswirtschaftlich vertretbares Fundament zu stellen.

Aus diesem Grunde lehnt die SVP die vollständige Umlagerung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe in den Bahninfrastrukturfonds, den Kapitalzuschuss von 1,25 Milliarden Franken sowie die Reduktion der Trasseenpreise ab. Die SVP weist die Vorlage zurück ans EFD mit der Bitte, eine neue Vorlage unter Einbezug der oben genannten Punkte auszuarbeiten.

[1] Erläuternder Bericht SBBG, S. 9.

[2] Erläuternder Bericht SBBG, S. 10.

 
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