Vernehmlassung

Änderung des Umweltschutzgesetzes

Die Änderungen betreffen die Bereiche Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, die Informations- und Dokumentationssysteme sowie das Strafrecht.

Aus Sicht der SVP ist die Vorlage in wesentlichen Punkten, insb. im Lärmbereich, zu überarbeiten. 

Die Partei wird sich anlässlich der Detailberatung vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen.

 Lärm und Altlasten

Der Vorschlag für die Ermöglichung der Siedlungsentwicklung nach innen in lärmbelasteten Gebieten ist kaum praxistauglich, weshalb aus Sicht der SVP die Verankerung der «Lüftungsfensterpraxis» vorgeschlagen wird. Weiter lehnt die SVP jegliche Eingriffe in «akustischer Hinsicht» ab, welche die Eigentumsgarantie verletzen und zu Mehrkosten für die Grundeigentümer führen. Lediglich der Umstand, dass die Sanierung von privaten Kinderspielplätzen und privaten Hausgärten bei sog. diffusen Belastungen freiwillig bleiben soll, wird ausdrücklich begrüsst. Werden diese Sanierungen freiwillig unternommen, so seien die Grundeigentümer mit Blick auf den Altlasten-Fonds gleich zu behandeln wie die öffentlichen Grundeigentümer.

Lenkungsabgaben

Dass die Artikel zu den Lenkungsabgaben auf den Schwefelgehalt von Heizöl «Extraleicht» sowie von Benzin und Diesel ersatzlos gestrichen werden, wäre eigentlich begrüssenswert. Nicht aber der Umstand, dass dies aufgrund strengerer Vorschriften in der Luftreinhalte-Verordnung erfolgt.

Aus- und Weiterbildung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Der neue Absatz 1bis von Artikel 49 USG, welcher es dem Bund erlaubt, private Organisationen finanziell zu unterstützen, die an sie delegierte Aufgaben im Bereich der Aus- und Weiterbildung zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln ausüben, ist ersatzlos zu streichen.

Im Bereich PSM stellten wir nach wie vor fest, dass die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln weiterhin massiv eingeschränkt werden soll. Dass im Grundsatz die Gesundheit der Bevölkerung und die Gewässer zu schützen sind, ist unbestritten. Gewisse Massnahmen scheinen mit Blick auf andere Chemikalien hingegen völlig willkürlich (Bspw. Algenschutzmittel für Schwimmbäder, Chlortabletten für Privatschwimmbäder oder Autoscheibenreiniger) und mit Blick auf aktuelle Umweltdebatten und Medienberichte als rein politisch motivierter Populismus.

Informations- und Dokumentationssysteme

Aus Sicht der SVP ist es grundsätzlich unabdingbar, dass die Effizienz in der Verwaltung mittels Informations- und Kommunikationstechnik erhöht werden muss. Gleichzeitig ist dabei aber auch immer im Auge zu behalten, dass jederzeit die Kosteneffizienz gewahrt werden muss.

Strafrecht

Neu werden Umweltvergehen zu Verbrechen hochgestuft, wenn erschwerende Umstände vorliegen. Als schwere Fälle gelten Verstösse welche banden-, gewerbs- oder gewohnheitsmässig begangen werden. Um einer übermässigen Kriminalisierung von Bagatelldelikten entgegenzuwirken, wird neu eine Strafmassreduktion für leichte Fälle eingeführt. Leichte Fälle von Delikten nach Artikel 60 sind somit neu nur noch Übertretungen anstatt wie bisher Vergehen. Dem kann aus Sicht der SVP im Grundsatz zugestimmt werden.

 
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