Vernehmlassung

Änderung des Zollgesetzes (Teilrevision)

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Teilrevision des Zollgesetzes ab. Wir lehnen insbesondere die Anpassung der Bestimmungen über die offenen Zolllager und die Zollfreilager, aber auch die geplanten…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Teilrevision des Zollgesetzes ab. Wir lehnen insbesondere die Anpassung der Bestimmungen über die offenen Zolllager und die Zollfreilager, aber auch die geplanten Änderungen im Sicherheitsbereich ab. Einzelne Änderungen wie die Bestimmungen über den Postverkehr oder der Zollpfandverwertung sind von der SVP nicht bestritten.

Gemäss dem Vernehmlassungsentwurf soll es in Zukunft nicht mehr möglich sein, inländische Waren zur Ausfuhr zu veranlagen und diese anschliessend in einem Zolllager einzulagern. Mit dieser Neuerung soll die Möglichkeit, zoll- und steuerrechtliche Vorschriften zu umgehen, eliminiert werden. Im erläuternden Bericht wird unter anderem auf die Europäische Union verwiesen, welche entsprechende Änderungen bezüglich der Einlagerung und Ausfuhr inländischer Ware in Zolllager bereits vollzogen habe und die Ausfuhr in Zollager nicht länger zulasse.

Mit der vorgeschlagenen Änderung würde eine „unbefriedigende, systembedingt fehlerhafte und risikobehaftete Rechtslage" beseitigt.

Die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Änderungen scheint nicht gegeben. Vielmehr macht es den Anschein, als dass einmal mehr einfach schweizerisches Recht dem europäischen Standard angepasst werden soll. Zudem bedauern wir, dass Schätzungen bezüglich der durch die unterbreiteten Änderungen resultierenden Kosten gänzlich fehlen. Ferner ist zu befürchten, dass sich den Unternehmen durch diverse der vorgeschlagenen Änderungen, insbesondere auch durch die Verpflichtung, der Zollverwaltung Unterlagen und Aufzeichnungen in elektronischer Form zu übermitteln, ein beträchtlicher administrativer Mehraufwand ergibt, was es unter allen Umständen zu verhindern gilt.

In die Zuständigkeit der Zollverwaltung gehören auch die Verfolgung und Beurteilung von Widerhandlungen gegen das Zollgesetz und damit sicherheitspolizeiliche Kompetenzen. So sollen zum Beispiel die Kompetenzen der Zollverwaltung im Bereich der Observation erweitert sowie Bild- und Tonaufzeichnungen ermöglicht werden. Hier bedürfe es einer Klärung der Kompetenzfragen zwischen der Zollverwaltung und der polizeilichen Hoheit der Kantone. Die SVP ist äusserst skeptisch bezüglich der Notwendigkeit dieser Kompetenzverlagerung und wartet die Stellungnahmen der Kantone diesbezüglich ab.

Die unterbreitete Teilrevision stellt damit aus Sicht der SVP einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Schweiz dar, indem die Wirtschaftsfreiheit der Unternehmen eingeschränkt wird. Die Notwendigkeit einer Teilrevision stellen wir auch in Bezug auf die Änderung der sicherheitspolizeilichen Kompetenzverlagerung in Frage. Ferner vermissen wir Angaben respektive Schätzungen zu den zu erwartenden Regulierungskosten. Aus diesen Gründen wird die Teilrevision von der SVP abgelehnt.

 
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